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Artikel | K-Tipp 16/2009

Wer soll das verstehen?

Wer seine Steuerangelegenheiten nicht schon längst einem Buchhalter oder Treuhänder anvertraut hat, steht immer wieder vor unlösbaren Rätseln. Zum Beispiel im Kanton Bern.

Sie sind sich ja allerhand gewohnt – die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Bern. Formulare, die kaum verständlich sind, eine Steueranleitung, die nur für weitere Verwirrung sorgt – und schliesslich Abrechnungen, die locker 15 Seiten umfassen können. Selbst dann, wenn der Steuerpflichtige kein eigenes Geschäft hat, nicht an einer Holding beteiligt ist und auch nicht an der Börse spekuliert.


Eine Abrechnung wirft Fragen auf

Kleines Beispiel gefällig? Die provisorische Abrechnung, die dieser Tage in die Haushaltungen geflattert ist (siehe Abbildung im pdf-Artikel). Wehe dem, der den Versuch wagt, die Abrechnung zu verstehen! Dann stellen sich plötzlich unzählige Fragen: Was ist der Unterschied zwischen «Fakturiert» und «Sollstellung»? Und: Was heisst «Sollstellung» überhaupt? Warum sind unter «Provisorische Abrechnung» im einen Fall Fr. 7251.90, im anderen aber Fr. 4426.25 aufgeführt? Fragen über Fragen.

Wer könnte diese Fragen besser beantworten als die kantonale Steuerverwaltung selber! Deshalb unterbreitete ihr der K-Tipp einen kleinen Fragenkatalog. Die Antworten fallen enttäuschend bis nichtssagend aus. Der Begriff «Sollstellung», lässt man verlauten, stamme «aus der Welt der Buchhaltung» und besage schlicht, «welcher Betrag aktuell verlangt» werde. Aber verständlicher ist auch das nicht. Umso mehr, als die Steuerverwaltung in diesem Fall nicht noch mehr Geld verlangt, sondern etwas zurückzahlen wird. Nämlich exakt Fr. 7251.90. Und dieser Betrag figuriert nicht unter «Sollstellung», sondern unter «Fakturiert».


«Hebel an der Lesbarkeit ansetzen»

Unbeeindruckt davon verweist die kantonale Steuerverwaltung mit Stolz auf die «Befragung der Bürger/innen» im Jahr 2008. Zwar haben nur ein Drittel der Befragten überhaupt geantwortet. Aber diese haben der Steuerverwaltung angeblich «ein gutes Zeugnis» ausgestellt. Es habe sich allerdings herauskristallisiert, dass «der Hebel an der Verständlichkeit/Übersicht/ Lesbarkeit» angesetzt werden müsse. Daran arbeite die kantonale Steuerverwaltung schon jetzt im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevision. Da darf man ja gespannt sein.

28. September 2009 | Marco Diener, Redaktion K-Tipp


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