|
(0) |
Der Nationalrat verhindert ein Gesetz gegen missbräuchliche Klauseln im Kleingedruckten. SVP, FDP und die Mehrheit der CVP waren dagegen.
Der Nationalrat hat ein Gesetz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verworfen. Mit 95 zu 62 Stimmen lehnte er am 21. September eine Initiative von Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), ab. Der Ständerat hatte den Vorschlag der Berner SP-Ständerätin unterstützt. Folge des nationalrätlichen Entscheids: Konsumenten können sich nach wie vor nicht wirksam gegen einseitige und missbräuchliche Bestimmungen im Kleingedruckten wehren.
Es gilt nach wie vor das Recht des wirtschaftlich Stärkeren. Sommaruga hatte verlangt, dass Gerichte künftig das Kleingedruckte auf missbräuchliche Klauseln überprüfen können (K-Tipp 15/09). Vor allem Unternehmen wie Banken, Kreditkartenfirmen und Telefongesellschaften fallen mit AGBs zum Nachteil der Konsumenten auf. Rechtsexperten fordern seit Jahren ein Gesetz, um das zu ändern.
Nur: FDP und SVP sehen kein Problem in Klauseln, die zu Lasten der Konsumenten gehen (siehe unten). Die CVP war gespalten: Nur 10 von 29 CVP-Nationalräten unterstützten Sommaruga. Hätten sich die CVP-Parlamentarier geschlossen für die Initiative eingesetzt, wäre sie mit 81 zu 76 Stimmen angenommen worden. Laut Fraktionspräsident Urs Schwaller hält die Mehrheit der CVP-Parlamentarier die bestehende Regelung für ausreichend. Der freisinnige Solothurner Kurt Fluri erklärt, seiner Partei genüge das heutige System. Einzelpersonen könnten sich gerichtlich wehren, wenn eine Klausel «ungewöhnlich» sei. Dem widerspricht einzig der Tessiner FDP-Nationalrat Ignazio Cassis: «Viele Firmen verhalten sich inkorrekt. Die Kunden aber zahlen am Ende lieber, statt sich zu wehren». Von der SVP erhielt der K-Tipp keine Stellungnahme.
Sie stimmten gegen das Gesetz
Beim Kleingedruckten wollen sie keinen Ausbau der Konsumentenrechte:
28. September 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
