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Artikel | K-Tipp 15/2009

Versprochen, aber nicht geliefert

Einseitige Aktion

Das Versandhaus Bon Prix wirbt in seinen Katalogen mit einem Gutschein über fünf Franken für jede Bestellung, die nicht retourniert wird. Diesen Betrag kann man sich bei der nächsten Bestellung anrechnen lassen.

Davon wollte auch eine K-Tipp-Leserin profitieren, als sie Ende 2008 alle bestellten Produkte behielt und bezahlte. Den Gutschein bekam sie aber nie. Als sie im Juli wieder bei Bon Prix bestellte, versprach ihr die Mitarbeiterin am Telefon, der Betrag werde abgezogen, was jedoch nicht geschah.

Als sich die Leserin telefonisch beschwerte, wurde sie abgewimmelt. Erst als sich die Kundin an den K-Tipp wandte, entschuldigte sich Bon Prix, zog die fünf Franken ab und stellte ihr einen neuen Gutschein zu. Kein Einzelfall: «Wegen eines EDV-Problems wurden anfänglich nicht alle Gutscheine verschickt», so Martin Voss, Sprecher von Bon Prix. Die Call-Center-Mitarbeiter seien angehalten, in solchen Fällen kulant zu sein.

13. September 2009 | skn


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