SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 14/2009

Auf den Schaden folgt die Kündigung

Für die Versicherungen muss heute jeder Kunde rentieren. Ist die Schadenbelastung zu hoch, wird ihm gekündigt. Das zeigen Fälle, die saldo vorliegen.

Beim Rückwärtsfahren passiert es: René K., Inhaber einer Zürcher Autogarage, touchiert mit einem Kundenwagen einen heranfahrenden PKW. An den Autos entsteht ein Schaden von 8500 Franken. René K. meldet dies der Zürich, wo seine Betriebshaftpflichtversicherung läuft. Es ist sein erster grosser Schaden in zehn Jahren. Die Zürich bezahlt zwar, kündigt ihm aber die Police. Als Ersatz offeriert der Versicherer eine neue Police mit einer dreimal höheren Prämie und einem von 200 auf 2000 Franken erhöhten Selbstbehalt. Für René K. sind die neuen Konditionen inakzeptabel. Er wechselt zu einer Versicherung, die seine Garage für die bisherige Prämie unter Vertrag nimmt.


Versicherer verfügen über Warnprogramme

Die saldo-Rechtsberatung hört immer wieder von Versicherten, die nach Schadenfällen die Kündigung erhalten und einen neuen Vertrag mit reduzierter Deckung oder höherer Prämie unterzeichnen sollen. Die Mitarbeiter vieler Gesellschaften verfügen über Computerprogramme, die bei anzeigen, wenn ein Kunde mehr kostet, als er einbringt, sagt ein Versicherungsmakler: «Wenn die Summe der Schadenfälle die Jahresprämie übersteigt, springt die Ampel von grün auf rot. Der Versicherer reduziert das Risiko durch eine Reduktion der Leistungen oder durch Kündigung.»

Grundsätzlich kann ein Vertrag aber nicht vor Ablauf gekündigt werden. Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen gelten für beide Parteien. Ausnahme: Im Schadenfall müssen die Fristen nicht beachtet werden. Dann gilt laut Gesetz, dass Versicherer und Kunden sofort vom Vertrag zurücktreten dürfen. Die Gesellschaft muss aber die Prämie für den Rest des Versicherungsjahres zurückerstatten.

Wenn die Versicherung kündigt, offeriert sie in der Regel einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen für den Kunden. Wer das nicht schlucken will, riskiert, keinen neuen Versicherer zu finden. Eine neue Gesellschaft will nämlich vor dem Abschluss wissen, ob dem Antragsteller bei seiner alten Versicherung innerhalb der letzten fünf Jahre gekündigt wurde. Die Versicherer tauschen auch untereinander Informationen aus.


Schlechte Risiken gegen gute tauschen

Zürich-Sprecher Franco Tonozzi erklärt, dass die Versicherungen gute Risiken suchen und schlechte abstossen. Zum Fall der Autogarage will sich die Versicherung nicht äussern. Die Schere zwischen Prämieneinnahmen und bezahlten Leistungen öffnet sich stetig weiter (siehe saldo 13/07). Für die Deckung von 1 Franken Schaden haben die Versicherten 1998 noch Fr. 1.53 bezahlt. 2007 mussten sie bereits Fr. 1.73 berappen. Die Bruttomarge der Versicherer betrug also 73 Prozent.

07. September 2009 | Gertrud Rall, Thomas Lattmann


Beitrag als PDF
Auf den Schaden folgt die Kündigung
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Versicherungen profitieren – auf Kosten der Prämienzahler Corner Bank: Teure und überflüssige Versicherung Kassenwechsel wird erschwert
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten