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Das Schweizer Fernsehen soll sich Kommerzsendern wie RTL anpassen. Der Bundesrat gibt dem Druck der Werbewirtschaft nach.
Wer Schweizer Fernsehen schaut, wird sich bald über Unterbrecherwerbung in Spielfilmen ärgern: Der Bundesrat schlägt in einer neuen Verordnung zwei Varianten vor, die beide auf mehr Spots bei SF 1 und 2 hinauslaufen:
Die gesamte zulässige Werbedauer will der Bundesrat von 8 auf 15 Prozent der täglichen Sendezeit erhöhen. Für die kommerziellen Privatsender wie 3+ ist eine noch grosszügigere Regelung vorgesehen. Heute sind Werbeblocks nur in langen Spielfilmen (über 90 Minuten) erlaubt und in politischen Sendungen verboten. Zugelassen sind sie in den Pausen von Sportübertragungen.
Der Bundesrat gibt mit diesen Vorschlägen für eine neue Verordnung dem Druck der Werbewirtschaft nach: Martin Schneider, Direktor des SRG-Werbevermarkters, kritisierte in der NZZ bereits letzten Februar, dass nur die privaten ausländischen TV-Sender von den liberalisierten Werberegelungen profitierten, wie sie seit letztem Jahr gültig sind. Schneider sprach von einer «Gefahr für die ganze Schweiz». Es werde für alle «Akteure schwieriger, genügend Werbeeinnahmen zu erzielen».
Mehr Werbung heisst mehr seichte Sendungen
Mit andern Worten: Die SRG will sich den privaten deutschen Kommerzsendern wie RTL, Sat1 und Pro Sieben anpassen – ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des Publikums. Die Strategie der SRG ist riskant, denn wie will sie ihre Gebühren rechtfertigen, wenn ein kommerzialisiertes Schweizer Fernsehen Publikum verliert? Niemand zahlt 293 Franken jährlich für ein TV-Programm, das sich von der deutschen Kommerz-Konkurrenz kaum mehr unterscheidet.
Mehr Werbung bedeutet zudem nicht nur lästige Unterbrechung von Spielfilmen oder Politsendungen wie der «Arena». Im Programm werden vermehrt seichtere Unterhaltungssendungen à la «Deal or No Deal» dominieren, weil die Werbewirtschaft ihre Bedürfnisse besser durchsetzen kann, wenn ihr Einfluss auf die SRG wächst. Medienpolitiker in Deutschland und Grossbritannien haben diesen Zusammenhang erkannt: die TV-Sender ARD und ZDF dürfen nach 20 Uhr keine Werbung ausstrahlen, die BBC ist werbefrei.
An der Vernehmlassung teilnehmen
Der Bundesrat wird die neue Verordnung in eigener Kompetenz erlassen, ohne dass das Parlament Stellung beziehen kann. Deshalb ist die Vernehmlassung wichtig, die bis zum 23. Oktober läuft. Wer sich gegen mehr Werbung wehren will, kann dies schriftlich tun: Mit einem Brief an das Bundesamt für Kommunikation, Postfach, 2501 Biel oder per Mail an rtvg@bakom.admin.ch.
07. September 2009 | Rolf Hürzeler
