SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 14/2009

SF: Noch mehr lästige TV-Spots

Das Schweizer Fernsehen soll sich Kommerzsendern wie RTL anpassen. Der Bundesrat gibt dem Druck der Werbewirtschaft nach.

Wer Schweizer Fernsehen schaut, wird sich bald über Unterbrecherwerbung in Spielfilmen ärgern: Der Bundesrat schlägt in einer neuen Verordnung zwei Varianten vor, die beide auf mehr Spots bei SF 1 und 2 hinauslaufen:

  • Variante 1: SRG-Sendungen dürfen generell einmal pro 45 Minuten mit Spots unterbrochen werden, ausser Gottesdienste und Kindersendungen.
  • Variante 2: Zwischen 20 und 23 Uhr je ein Werbe-Unterbruch pro 90 Minuten Sendedauer. Und in der übrigen Zeit eine Werbepause pro 30 Minuten.


Die gesamte zulässige Werbedauer will der Bundesrat von 8 auf 15 Prozent der täglichen Sendezeit erhöhen. Für die kommerziellen Privatsender wie 3+ ist eine noch grosszügigere Regelung vorgesehen. Heute sind Werbeblocks nur  in langen Spielfilmen (über 90 Minuten) erlaubt und in politischen Sendungen verboten. Zugelassen sind sie in den Pausen von Sportübertragungen.

Der Bundesrat gibt mit diesen Vorschlägen für eine neue Verordnung dem Druck der Werbewirtschaft nach: Martin Schneider, Direktor des SRG-Werbevermarkters, kritisierte in der NZZ bereits letzten Februar, dass nur die privaten ausländischen TV-Sender von den liberalisierten Werberegelungen profitierten, wie sie seit letztem Jahr gültig sind. Schneider sprach von einer «Gefahr für die ganze Schweiz». Es werde für alle «Akteure schwieriger, genügend Werbeeinnahmen zu erzielen».


Mehr Werbung heisst mehr seichte Sendungen

Mit andern Worten: Die SRG will sich den privaten deutschen Kommerzsendern  wie RTL, Sat1 und Pro Sieben anpassen – ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des Publikums. Die Strategie der SRG ist riskant, denn wie will sie ihre Gebühren rechtfertigen, wenn ein kommerzialisiertes Schweizer Fernsehen Publikum verliert? Niemand zahlt 293 Franken jährlich für ein TV-Programm, das sich von der deutschen Kommerz-Konkurrenz kaum mehr unterscheidet.

Mehr Werbung bedeutet zudem nicht nur lästige Unterbrechung von Spielfilmen oder Politsendungen wie der «Arena». Im Programm werden vermehrt seichtere Unterhaltungssendungen à la «Deal or No Deal» dominieren, weil die Werbewirtschaft ihre Bedürfnisse besser durchsetzen kann, wenn ihr Einfluss auf die SRG wächst. Medienpolitiker in Deutschland und Grossbritannien haben diesen Zusammenhang erkannt: die TV-Sender ARD und ZDF dürfen nach 20 Uhr keine Werbung ausstrahlen, die BBC ist werbefrei.


An der Vernehmlassung teilnehmen

Der Bundesrat wird die neue Verordnung in eigener Kompetenz erlassen, ohne dass das Parlament Stellung beziehen kann. Deshalb ist die Vernehmlassung wichtig, die bis zum 23. Oktober läuft. Wer sich gegen mehr Werbung wehren will, kann dies schriftlich tun: Mit einem Brief an das Bundesamt für Kommunikation, Postfach, 2501 Biel oder per Mail an rtvg@bakom.admin.ch.

07. September 2009 | Rolf Hürzeler


Beitrag als PDF
SF: Noch mehr lästige TV-Spots
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Satelliten-TV: Die wichtigsten Tipps Telefonieren wird billiger Ein Haus voller Musik
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten