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Wacklige Bauteile, undichte Verglasung, Einsturzgefahr und Bruthitze im Sommer: Der 32’000 Franken teure Wintergarten von Beat Sollberger ist kaum brauchbar. Nun muss ein Gericht über den Fall entscheiden.
Beat und Therese Sollberger aus Lengnau BE erfüllten sich im Herbst 2007 einen lang gehegten Wunsch: einen Wintergarten aus dem Wintergarten-Discount Wigasol. Preis inklusive Montage: knapp 32'000 Franken. Aus dem Traum wurde bald ein Alptraum: Beat Sollberger entschied sich noch vor der Lieferung anstelle fixer Elemente für eine zusätzliche Schiebetüre – mit weit reichenden Folgen: Wigasol lieferte und montierte im Februar 2008 falsche Pfosten mit zu kleinem Durchmesser. «Was nicht richtig zusammenpasste, wurde einfach mit einem Aluwinkel zusammengebastelt», ärgert sich Sollberger. Bis heute passen einige Bauteile nicht zusammen. Zudem wurde die ganze Holzkonstruktion ohne jede Verankerung direkt auf den Boden gestellt.
Mängelliste wurde immer länger
Sollberger rügte die diversen Mängel mit eingeschriebenen Briefen – und die Liste wurde immer länger: Die ganze Holzkonstruktion war instabil, bei Regen drang Wasser ein, kondensierendes Wasser an der Verglasung verwandelte den Wintergarten in eine Waschküche, bei Schnee bog sich die Dachkonstruktion so stark, dass Einsturzgefahr bestand. Auch im Sommer war an eine Nutzung des Wintergartens nicht zu denken: Obwohl das Glas gemäss Wigasol speziell beschichtet ist, herrschte an sonnigen Tagen eine Bruthitze. Mangelhaft auch der Unterlagsboden: Weil er zu stark federte, konnten keine Plättli verlegt werden.
Wigasol erklärte sich bereit, den Verkaufspreis um rund 2900 Franken zu reduzieren. Zudem wurden einige Mängel mit Silikon ausgebessert. Damit war Beat Sollberger aber nicht einverstanden. Er verlangte, dass der Wintergarten vollständig neu gebaut oder dann ganz demontiert würde – inklusive voller finanzieller Rückerstattung.
Damit nicht genug: Ärger bahnt sich für das Ehepaar Sollberger auch noch mit der kantonalen Gebäudeversicherung an. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Wintergarten «nicht nach den Regeln der Baukunde erstellt» worden sei, schreibt die Versicherung. Im Fall eines Schadens durch Sturm oder Schneedruck machte die Gebäudeversicherung wegen der zu schwachen Konstruktion Vorbehalte. Will heissen: Wenn eine starke Windböe den Anbau wegfegen würde, bliebe den Sollbergers nichts ausser hohen Spesen und viel Ärger.
Gerichtsexperte stellt gravierende Fehler fest
Weil sich Sollberger weigerte, Wigasol den Restbetrag in der Höhe von 18’000 Franken zu zahlen, schalteten beide Seiten einen Anwalt ein – im Oktober 2008 kam es zu einem ersten Gerichtstermin. Ein vom Gericht beauftragter unabhängiger Experte kommt zum Schluss, die fehlende Verankerung sei ein gravierender Fehler, der «in dieser Form nie akzeptiert werden kann».
Ein Sturmschaden sei «programmiert». Auch der Unterlagsboden sei mangelhaft, die Dachneigung ungenügend, und es seien die falschen Holzpfosten montiert worden. In anderen Punkten entlastet der Bericht aber Wigasol: So sei etwa die Erhitzung im Sommer oder die Bildung von Kondenswasser bei diesem Wintergarten-Typ eine «natürliche Begebenheit». Ein Urteil hat das Gericht noch nicht gefällt.
Wigasol-Inhaber Toni Guldimann gibt zwar zu, dass «in der Tat einige Fehler passiert sind». Man habe sich aber von Anfang kulant gezeigt und die beanstandeten Mängel sofort beheben wollen. Guldimann: «Der Kunde gab uns aber gar keine Chance mehr zu einer Nachbesserung.» Den ganzen Wintergarten zu demontieren und das Geld zurückzugeben, dazu ist Guldimann nicht bereit: «Das wäre wegen einiger kleinerer Mängel einfach unverhältnismässig.»
Unabhängige Beratung
Der Anbau eines Wintergartens ist bautechnisch anspruchsvoll. Geschehen bei Planung und Bau Fehler, erreicht man im schlimmsten Fall genau das Gegenteil von dem, was angestrebt wurde: Der Wintergarten leistet keinen Beitrag zum Energiesparen, sondern wird zur Energieschleuder. Oft kommt es auch zur Bildung von Kondenswasser. Probleme treten vor allem auch dann auf, wenn Belüftung und Beschattung nicht richtig konzipiert sind.
Wer also einen Wintergarten erstellen will, sollte sich vorgängig ins Bild setzen und sich an eine erfahrene Firma oder einen Architekten wenden. Eine gute Informationsquelle ist die Broschüre «Wohntraum Wintergarten». Sie ist für Fr. 20.– beim Wintergartenfachforum (Wigaff) erhältlich. Die Stiftung widmet sich der Qualitätssicherung und der Förderung von Wintergärten, und zwar durch Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung. Bei Problemen bietet das Wigaff Beratung durch einen unabhängigen Experten an.
Mehr Infos: www.wigaff.ch, Tel. 061 927 56 72.
Mängelrüge: Das müssen Sie wissen
Pfuscht ein Handwerker, muss sich das der Kunde nicht bieten lassen. Wichtig: Den entdeckten Mangel müssen Sie sofort rügen. Denn wenn Sie Mängel, die offensichtlich sind oder die Sie bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können (sogenannte Sichtmängel), nicht sofort anzeigen, gilt das Bauwerk als genehmigt – und Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmer werden hinfällig.
Treten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel zutage, die bei der Abnahme nicht zu erkennen waren (verdeckte Mängel), müssen Sie auch diese sofort rügen – mit einem eingeschriebenen Brief. Wenn Sie einen Mangel rechtzeitig gerügt haben, kann man vom Unternehmer verlangen, dass der Fehler kostenlos nachgebessert wird oder er einen Preisnachlass gewährt. Wird keine Einigung erreicht, steht nur noch der Gerichtsweg offen.
Weitere Informationen zum Thema Bauschäden und Mängelrüge liefert der K-Tipp-Ratgeber «Die eigenen vier Wände». Bestellen können Sie das Buch (170 Seiten, 5., aktualisierte Auflage) hier.
29. August 2009 | Jürg Zulliger
