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Wenn sich der Vermieter nicht um Mängel in der Mietwohnung kümmert oder die Wohnungsübergabe ansteht, kann eine Beratung weiterhelfen.
Wasserschäden an der Decke, an der Wand wuchert Schimmel – Mängel in der Mietwohnung sind ärgerlich. Was viele nicht wissen: Der Mieter kann sich in solchen Fällen an die Mängelberatung wenden. Dieser Service des Schweizerischen Mieterverbandes wird aufgrund der grossen Nachfrage in immer mehr Kantonen angeboten. Die Berater sind Bauexperten, meist Architekten. Sie sehen sich die Mängel an und erstellen anschliessend ein Gutachten.
Häufigstes Problem: Schimmelpilze
Einer von ihnen ist Jürg Fontana. Er arbeitet für den Zürcher Mieterverband. Eine Beratung kostet für Mitglieder für die erste Stunde 120 Franken (ohne Bericht), für Nichtmitglieder 175 Franken. Am häufigsten rufen ihn die Mieter wegen Schimmelpilzbefalls. Dieses Jahr ist Fontana besonders gefragt: «Der letzte Winter war hart, ideal für den Schimmel», sagt er. In einem solchen Fall misst der Fachmann die Temperatur und die Feuchtigkeit im Raum, sieht sich generell Haus und Wohnung genau an und gibt dann seine Beurteilung ab.
Schimmel entsteht bei hoher Feuchtigkeit und tiefen Temperaturen. In gut isolierten Häusern ist die Luftzirkulation oft zu gering, die Luft kondensiert an der kältesten Stelle. «Oft sind Bauten aus den 60er- und 70-Jahren besonders stark betroffen, bei denen neue Fenster eingesetzt, der Rest aber nicht saniert wurde», so Fontana.
Andere häufig auftretende Probleme, die der Mängelberater abklären muss, sind Wasserschäden, Geruchsimmissionen und zu warme bzw. zu kalte Wohnungen. Mal setzt ein falsch platzierter Ablauf eine Dachterrasse wiederholt unter Wasser, mal führt ein leerer Siphon zu Kanalisationsgerüchen in der Wohnung. «Manchmal gibt es ganz einfache Lösungen», sagt Fontana.
Häufig geht es dem Mieter darum, Mietzinsreduktionen geltend machen zu können. Die Expertise des Mängelberaters hilft ihm bei der Verhandlung mit dem Vermieter. Es kommt auch vor, dass der Mängelberater zu früh gerufen wird. Fontana rät, die Schäden eine Zeit lang zu beobachten und Buch zu führen (siehe Tipps unten), um allfällige Veränderungen nachweisen zu können.
Am häufigsten aber sind Mängelberater bei Wohnungsübergaben gefragt: Wenn es darum geht, ob der Mieter oder der Vermieter den Mangel zu verantworten hat. Fontana rät, schon beim Einzug darauf zu achten, dass alle Ungereimtheiten im Abnahmeprotokoll eingetragen werden. Der Vermieter kann dieses Protokoll beim Auszug als Beweismittel benutzen. «Ein unvollständiges Protokoll kann einem Mieter zum Verhängnis werden», so Fontana.
Tipps: So gehen Sie bei Mängeln vor
Wer muss einen Schaden oder Mangel zahlen? Dies führt oft zu Streitigkeiten. Folgende Tipps helfen, sie zu vermeiden.
Andere Schäden: Schriftlich festhalten
Wer muss die Behebung von Mängeln zahlen?
Wann hat man Anrecht auf eine Mietzinsreduktion?
Weist die Wohnung einen Mangel auf, der die Benutzung nach Mietvertrag beeinträchtigt, kann man vom Vermieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Klare Richtlinien über den Umfang fehlen aber im Gesetz: Ein paar Beispiele aus der Praxis:
15. August 2009 | Isabelle Meier, Redaktion K-Tipp
