|
(0) |
Seit dem 1. Januar 2007 schreibt das Tierseuchengesetz vor, dass allen Hunden ein Mikrochip eingepflanzt wird. Gleichzeitig werden Halter und Tier in einer zentralen Datenbank eingetragen. Mit dieser Massnahme will man Aussetzungen verhindern und die Halter gefährlicher Hunde leichter ermitteln.
Eine Hundebesitzerin im Kanton Zürich hatte sich geweigert, ihrem Tier einen Chip einsetzen zu lassen, und wurde deshalb vom Obergericht Zürich mit einer Busse von 320 Franken respektive drei Tagen Ersatzfreiheitsstrafe bestraft. Die Hundehalterin argumentierte vor Bundesgericht, der Mikrochip sei gesundheitsschädigend, weshalb sie freizusprechen sei. Die Richter sind jedoch anderer Meinung: Zwar räumen sie ein, der Mikrochip könne sich unter der Haut leicht verschieben, das habe jedoch laut kantonalem Veterinäramt keine negativen gesundheitlichen Folgen. Sie wiesen zudem darauf hin, dass selbst Tierschutzorganisationen den Mikrochip für völlig ungefährlich halten.
Bundesgericht, Urteil 6B_325/2009 vom 4. Juni 2009
21. Juni 2009
