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Artikel | saldo 12/2009

KMU: Man nennt sie «das Rückgrat der Wirtschaft» – und behandelt sie schlechter als Börsenanleger

Wer ein Unternehmen gründet und damit Arbeitsplätze schafft, wird vom Fiskus mehrfach bestraft. Wer sein Geld an der Börse platziert, wird hingegen steuerlich belohnt.

Politiker singen gerne das Hohelied auf die kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU): «Die KMU sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft», verkündet zum Beispiel Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard bei jeder Gelegenheit. Tatsächlich: Rund 95 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz sind KMU mit 1 bis 250 Mitarbeitenden. Sie beschäftigen zwei Drittel aller Angestellten in der Schweiz. KMU gelten als agil und dynamisch, und sie sind auch in Krisenzeiten widerstandsfähig.

Ohne KMU wäre die Schweiz ein mausarmer Staat, auf Gedeih und Verderb von den Banken und der Pharmaindustrie abhängig. Umso erstaunlicher, wie hart der Fiskus die KMU anfasst:

  • Stempelabgabe: Wer sich bei der Gründung eines Unternehmens nicht mit dem Minimum zufriedengibt, sondern einen etwas längeren Atem anstrebt, wird zum ersten Mal bestraft: Auf ein Aktien- oder Gesellschaftskapital ab 250'000 Franken ist eine Stempelabgabe von 2,5 Prozent fällig. Kauft man hingegen Aktien an der Börse, liegt die Stempelabgabe unter 1 Promille.
  • Kapitalbesteuerung: Das Aktien- oder Gesellschaftskapital muss die Firma anschliessend Jahr für Jahr wieder versteuern – unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinn oder Verlust erzielt hat. So kommen beispielsweise in Liestal BL, Basel, Neuenburg oder Chur nochmals rund 2,5 Prozent pro Jahr hinzu.
  • Gewinnbesteuerung: Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinn, langen Bund und Kantone zu. Beispiel: Eine Aktiengesellschaft mit 2 Millionen Franken Kapital und einem Jahresgewinn von 320'000 Franken muss in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Jura und Basel gegen 20 Prozent seines Gewinns an den Fiskus abliefern.
  • Kirchensteuern: Juristische Personen wie Aktiengesellschaften und GmbHs müssen Kirchensteuern zahlen – ob sie wollen oder nicht. Denn im Gegensatz zu Privatpersonen können sie nicht aus der Kirche austreten. Sie zahlen diese Gebühr an die jeweiligen Staatskirchen, obwohl sie keiner Kirche angehören.
  • Dividendenbesteuerung: Wenn sich der Eigentümer  vom Gewinn Ende Jahr eine Dividende auszahlt, um für die Investition seines Ersparten mindestens einen Zins zu erhalten, macht der Fiskus erneut die hohle Hand: Dividenden unterliegen beim Bund und in allen Kantonen zusammen mit dem übrigen Verdienst der Einkommenssteuer.


Inhaber eines Unternehmens sind einzig insofern privilegiert, als sie beim Bund und mittlerweile auch in den meisten Kantonen eine Entlastung auf diese Art der Doppelbesteuerung erhalten. Beim Bund sind es 40 Prozent, bei den Kantonen schwankt die Steuerreduktion zwischen 40 und 80 Prozent. Voraussetzung für die Reduktion sind – je nach Kanton – zwischen 10 und 20 Prozent Eigentumsanteil am Grundkapital.

  • Vermögensbesteuerung: Das investierte Geld muss der Unternehmer persönlich noch als Vermögen versteuern. Und dies unabhängig davon, ob die Firma Gewinne erzielt oder nicht. Basis bildet auch dafür das Aktienkapital. Zur Berechnung des Steuerwerts kommen hier die Gewinne der letzten Jahre sowie die offenen Reserven hinzu. Bislang galten die letzten beiden Geschäftsjahre als Berechnungsbasis, wobei das letzte Jahr doppelt gewichtet wurde.

    Neuerdings darf man alternativ auch die letzten drei Jahre als Berechnungsbasis wählen, muss dann aber fünf Jahre dabei bleiben. Beispiel: Ein Unternehmen mit einem Aktienkapital von 500’000 Franken und einem ebenso hohen Gewinn in den letzten zwei oder drei Jahren hat einen Steuerwert von gut 4 Millionen Franken. Je nach Kanton und Gemeinde muss der Unternehmer darauf Vermögenssteuern in der Höhe von bis zu 30’000 Franken zahlen. Kommt weiteres Privatvermögen hinzu, beispielsweise eine Wohnliegenschaft, können es aufgrund des Progressionssatzes locker auch 40’000 Franken sein.



Steuern zahlen statt investieren

Die wirtschaftliche fatale Folge: Um seine Steuern zahlen zu können, sieht sich manch ein Kleinunternehmer gezwungen, sich eine Dividende auszuzahlen, Geld, das er oftmals lieber im Betrieb lassen würde, um damit weitere Investitionen zu tätigen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Noch absurder: Würde derselbe Unternehmer statt in die eigene Firma zu investieren sein Geld einfach an die Börse tragen, behandelte ihn der Fiskus um einiges zurückhaltender. Die Stempelabgabe für den Aktienkauf an der Börse macht nicht einmal 1 Promille aus. Und der gesamte Kapitalgewinn ist völlig steuerfrei.


Börsenanleger fahren besser als Unternehmer

Diesen Kapitalgewinn kann er auch jederzeit problemlos beziehen – wogegen ein Unternehmer Anteile an seiner eigenen Firma nicht leicht und schon gar nicht jederzeit verkaufen kann. Zudem zahlt der Börsenanleger als Vermögenswert einfach den Börsenkurs zu Jahresende. Er liegt meist deutlich tiefer, als wenn der Steuerwert analog zu einem Kleinunternehmen ermittelt würde. Solche Börsenanlagen schaffen im Übrigen keine Arbeitsplätze. Sie erhöhen lediglich den Wert der Aktien.

Dass hier mit ungleichen Ellen gemessen wird, haben inzwischen auch einige Politiker realisiert. So halten etwa die FDP-Nationalräte Otto Ineichen und Pierre Triponez eine steuerliche Entlastung der KMU für «wünschenswert». Sie möchten vor allem aber auch deren administrative Belastung durch den Staat senken.

Und SVP-Nationalrat Lukas Reimann meint unumwunden: «Die Stempelsteuer auf das Gründungskapital und die Kapital- und Gewinnsteuer für KMU sollten abgeschafft werden.»


Interview, Rolf Schweiger*: «Steuern für Unternehmen müssen generell sinken»

Herr Schweiger, die Arbeitslosenzahlen steigen. Der Bundesrat reagiert mit drei Konjunkturprogrammen, die rund 2 Milliarden kosten. Wäre es nicht sinnvoller, die Gründung von Neuunternehmen zu fördern?
Rolf Schweiger: Das Staatssekretariat für Wirtschaft bietet eine Unterstützung, wenn es sich um innovative Projekte handelt. Im Übrigen ist das Sache der Kantone. Die kantonalen Gründerzentren können das besser als der Bund, denn dort ist das nötige Wissen vorhanden.


Unternehmensgewinne werden doppelt besteuert: Zuerst beim Unternehmen, dann bei der Auszahlung der Gewinne an die Kapitalgeber. Finden Sie es sinnvoll, dass der Fiskus Investoren bestraft, die ihr Geld in Unternehmen stecken statt an der Börse anlegen?
Doppelbesteuerungen sind zu vermeiden. Unternehmen sollten das Geld nicht mehr besteuern müssen, das sie den Aktionären ausschütten. Aber das lässt sich nicht kurzfristig einführen, weil die Unternehmenssteuern generell sinken müssen, damit die Schweiz wettbewerbsfähig bleibt. Daran wird gearbeitet.


Ist das politisch durchsetzbar?
Die öffentliche Hand nimmt in der Schweiz 100 Milliarden Steuern ein. Davon entfallen (ohne Mehrwertsteuer) nur rund 15 Milliarden auf die Unternehmen. Würden wir diesen Betrag weiter reduzieren, bedeutete dies keinen Staatsbankrott.


Viele Kleinunternehmen beklagen sich über bürokratische Schikanen. Wie kann man sie entlasten?
Wichtig ist, dass wir jetzt die Vereinfachung der Mehrwertsteuer vorziehen. Generell ist die Regulierungsdichte herunterzufahren. Bei Neugründungen ist die fachliche Begleitung wichtig. Junge Investoren müssen auf Know-how könne – zum Beispiel kantonale Gründerzentren. Geld allein genügt nicht.


*Rolf Schweiger ist Zuger FDP-Ständerat

20. Juni 2009 | Fredy Hämmerli


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