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Die Lebensmittelhersteller werben gerne mit der Schweizer Herkunft ihrer Produkte. Doch längst nicht immer ist Schweiz drin, wo Schweiz draufsteht.
Swiss made», «Swiss Quality» oder «Schweizer Original»: Mit solchen Aufdrucken auf den Verpackungen betonen die Lebensmittelhersteller stolz die Schweizer Herkunft ihrer Produkte. Sie wissen, dass die Kunden bereit sind, für Schweizer Nahrungsmittel tiefer in die Tasche zu greifen.
Dies belegt eine aktuelle ETH-Studie über das Konsumentenverhalten: Kostet ein Kilogramm Äpfel aus der EU gleich viel wie eines aus der Schweiz, ziehen 88 Prozent der befragten Kunden die inländischen Früchte vor. Sind die Schweizer Äpfel 80 Rappen teurer als die aus der EU, kommen sie bei 75 Prozent der Kunden besser an. Die Herkunft Schweiz bürgt offenbar für hohe Qualität.
«Feines aus der Ostschweiz» stammt aus Brasilien
Doch Werbebotschaften, die Schweizer Qualität suggerieren, versprechen oft mehr, als sie halten. saldo stellte in verschiedenen Lebensmittelgeschäften fest, dass längst nicht alle sogenannten Schweizer Produkte aus dem Inland stammen. Wer im Spar Trutenbrust von der Möfag kauft, erhält laut Verpackung «Feines aus der Ostschweiz».
Das Fleisch stammt jedoch aus Brasilien. Auf der Packung der Bio-Sonnenblumenkerne von Zwicky prangt die Aufschrift «Swiss Quality» samt dem Schweizerkreuz. Erst das Kleingedruckte auf der Rückseite verrät, dass Zwicky die Kerne aus China importiert und lediglich in der Schweiz abpackt. Und niemand weiss, ob die chinesische Produktion den Schweizer Bio-Qualitätsstandards entspricht.
Urschweizer Edelweissli mit Zutaten aus Kanada, den USA oder der EU
Der Getränkelieferant Ramseier wirbt auf seinem Premium-Traubensaft Naturrein mit dem Schweizerkreuz. Ein Blick auf die Deklaration zeigt, dass die Trauben nicht auf Schweizer Boden gewachsen sind. Da steht nur die vage Angabe «EU». Besonders patriotisch gibt sich Pasta Premium, Hersteller der Bschüssig-Teigwaren. Gleich sechs Schweizerkreuze zieren die Verpackung der Urschweizer Edelweissli.
Nicht auf der Packung steht, woher die Zutaten – Hartweizengriess und Eier aus Freilandhaltung – kommen. Auf Anfrage gibt die Firma zu, dass sie aus Kanada, den USA oder der EU stammen. Auch bei den Chäs-Spätzli mit Schinken von Knorrs Hütten Lunch des Alpes ist die Herkunft der Zutaten nicht deklariert. Die Teigwaren versprechen «Schweizer Qualität», sind aber aus Deutschland.
Auf vielen Migros-Produkten fehlt die Herkunftsangabe der Zutaten ebenfalls. Der Kunde erfährt weder beim Bündner Birnbrot noch bei den Micamu-Rahmcaramels (mit Schweizer Flaggen und Kühen), ob sie wirklich aus der Schweiz kommen. Auf Anfrage von saldo zog es die Migros vor, die Herkunft der Zutaten zu verschweigen. Die Thomy-Mayonnaise oder -Salatsaucen sind alle mit einem auffallenden Schweizerkreuz markiert. Auch hier fehlen die Herkunftsangaben. Hersteller Nestlé verweigerte die Auskunft.
«Es ist nicht legitim, dass jemand den Marktvorteil der Schweizer Herkunft ausnützt und dabei vor allem Zutaten aus dem Ausland verwendet», sagt Felix Addor, stellvertretender Direktor beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE. Der Marktvorteil liegt darin, dass billige Zutaten aus dem Ausland wie Eier, Trauben oder Sonnenblumenkerne den Gewinn steigern.
Dies soll sich nun ändern. Der Bundesrat hat Ende März neue Regeln für die Herkunftsbezeichnungen auf Lebensmitteln vorgeschlagen. Neu müssen mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe von Lebensmitteln aus der Schweiz stammen, wenn sie als Schweizer Produkte verkauft werden sollen. Das Abpacken ausländischer Waren in der Schweiz reicht nicht mehr. Zusätzlich muss auch der wesentliche Verarbeitungsschritt in der Schweiz passieren, wie zum Beispiel die Verarbeitung von Milch zu Käse. Vorteil für die Kunden: Weniger irreführende Angaben auf den Verpackungen.
Hersteller wie Coop, Emmi und Wernli begrüssen den Vorschlag des Bundesrates. Anders die Migros: Sie ist mit den heutigen Bestimmungen zufrieden: «Aus unserer Sicht wären die bestehenden Regelungen weiterhin bestens geeignet, vor Täuschungen zu schützen», sagt Sprecherin Martina Bosshard. Balz Horber vom Schweizer Fleischfachverband bezeichnet den neuen Vorschlag des Bundesrates als «Diskriminierung», als «ungerecht und kontraproduktiv». Stein des Anstosses ist für ihn das Bündnerfleisch: Vielfach verwenden die Trockenfleischhersteller in der Schweiz für den Export Fleisch aus Brasilien oder Argentinien. Denn das günstige Fleisch aus Südamerika lässt sich im Ausland günstiger verkaufen. Mit Schweizer Rindern hat es aber nichts mehr zu tun. Felix Addor vom IGE stellt klar: «Es geht bei der neuen Regelung nicht darum, dass Bündnerfleisch nicht mehr Bündnerfleisch heissen darf, das verwendete Fleisch muss aber aus der Schweiz kommen.»
Ausnahme bei Zutaten, die nicht aus der Schweiz stammen können
Der Vorschlag des Bundesrates sieht Ausnahmen vor: Naturprodukte wie Kakao fallen nicht unter die 80-Prozent-Regel, weil sie in der Schweiz nicht angebaut werden können. Die Bezeichnung «Schweizer Schokolade» wäre weiterhin erlaubt, auch wenn die Kakaobohnen aus anderen Kontinenten stammen. Mit der gleichen Begründung wollen die Guetzli-Hersteller Kambly und Wernli ihre Produkte als Schweizer Erzeugnisse verkaufen, weil sie Zucker oder Mandeln für ihre Produkte importieren müssen.
Auch andere Hersteller wollen von der Ausnahmeregelung profitieren – mit kuriosen Begründungen: «Früchte für unser Birchermüesli-Classic sind in den benötigten Mengen und in der geforderten Qualität in der Schweiz nicht verfügbar», sagt Emmi-Sprecherin Monika Senn. Und für die Herstellerin Pasta Premium gibt es in der Schweiz zu wenig Freilandeier für ihre Bschüssig-Teigwaren.
Vorlage kommt Anfang 2010 vor das Parlament
Keine Irreführung mit der Aufschrift «Swiss Quality» und aufgedrucktem Schweizerkreuz sieht der Getreidenahrungs-Hersteller Zwicky. «Nach unserer Ansicht vermittelt die Aufschrift ‹Swiss Quality› nicht den Eindruck, als würden die entsprechenden Waren aus der Schweiz stammen», sagt Paul Peyer, Verkaufsleiter bei Zwicky. Ab Anfang 2010 wird das Parlament die Vorlage beraten. «Es wäre bereits ein beachtlicher Erfolg, wenn das Parlament die Vorlage des Bundesrates in der jetzigen Form absegnen würde», sagt Sara Stadler, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Für sie schützen nur strenge Vorgaben den Wert der Marke Schweiz. «Leider ist dieses Bewusstsein nicht bei allen Politikern und Branchenvertretern vorhanden.»
13. April 2009 | Marc Mair-Noack, Sabine Rindlisbacher
