|
(0) |
Ein Stiefvater wollte seine bei ihm aufgewachsene mündige Stieftochter adoptieren. Ein erster Adoptionsversuch scheiterte, als die Tochter 3 Jahre alt war. Damals hatte der leibliche Vater der Adoption nicht zugestimmt. Nun hat das Obergericht Zürich auch das zweite Adoptionsgesuch abgelehnt. Begründung: Laut Gesetz ist die Adoption einer mündigen Person nur möglich, wenn der Adoptierende keine Nachkommen hat. Der Stiefvater hat jedoch mit der Mutter der Stieftochter drei gemeinsame Kinder. Es gebe deshalb keinen Grund, vom Gesetzeswortlaut abzuweichen, auch wenn die drei Halbgeschwister der Adoption zustimmten.
Obergericht Zürich, Beschluss vom 3. November 2008
13. April 2009
