SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 07/2009

Angeblich kein Kleingedrucktes

Smile direct verspricht zu viel

Die Versicherung Smile direct macht Werbung damit, dass sie kein Kleingeducktes habe: «Wir schreiben und sagen einfach, was Sache ist. Sie brauchen nicht erst Berge von Vertragsbestimmungen durchzuwälzen.» Doch wie bei jeder anderen Versicherung erhält man zusammen mit der Police die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie umfassen bei der Haushaltversicherung von Smile direct immerhin zehn A4-Seiten. So gibt es bei der «Privathaftpflicht-Versicherung ohne Selbstbehalt» laut AVBs einige Ausnahmen: Bei Mieterschäden muss der Versicherte pauschal 300 Franken Selbstbehalt übernehmen, und bei Schäden an ausgeliehenen Motorfahrzeugen muss der Versicherte 10 Prozent des Schadens zahlen, mindestens aber 500 Franken. Auch bei Smile direct gilt also: Mit Vorteil lesen Sie das Kleingedruckte!

05. April 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


Beitrag als PDF
Angeblich kein Kleingedrucktes
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Naturheiler von Therapeutenliste gestrichen Von «Hokuspokus» bis «grob fahrlässig Druck auf Tränendrüsen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten