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Artikel | saldo 05/2009

Tierisches Leid für menschliche Schönheit

Die EU verbietet neu Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe. Doch weil die Hersteller für ihre Kosmetika ungetestete Chemikalien verwenden, müssen noch Millionen Tiere leiden.

Die Europäische Union erteilt seit 11. März neu entwickelten kosmetischen Inhaltsstoffen keine Zulassung mehr, wenn die Industrie sie an Tieren getestet hat. Damit trage die EU dem Bedürfnis der Konsumenten Rechnung, die Tierversuche für Kosmetika schon lange ablehnen, heisst es in Brüssel. Die Hersteller müssen auf alternative Methoden zurückgreifen.

Doch die neue Kosmetikverordnung der EU erlaubt bis 2013 zwei wesentliche Ausnahmen:

  • Tierversuche zum Testen der Giftigkeit eines Stoffes.
  • Tierversuche zum Testen der Auswirkung auf die Fortpflanzungsfähigkeit.

Erst in vier Jahren sollen laut dem Fahrplan der EU gar keine Kosmetika mehr verkauft werden, die an Tieren getestet wurden.

In der Schweiz dürfen Kosmetika gemäss Tierschutzverordnung zwar ebenfalls nicht an Tieren getestet werden. Die Tests für kosmetische Inhaltsstoffe dagegen sind zulässig, erhalten aber laut dem Bundesamt für Veterinärwesen seit zehn Jahren keine Bewilligung mehr. Anders in der EU: Trotz des Verbots gab es jährlich in Frankreich und Spanien Tests mit 5571 Mäusen, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen für rein kosmetische Zwecke.


45 Millionen Tierversuche bei Verwendung von ungetesteten Chemikalien

Das Verbot von Tierversuchen für Kosmetika gilt nicht, wenn die Hersteller Stoffe verwenden, die unter das Chemikaliengesetz fallen. Das sind aber nicht weniger als 80 bis 90 Prozent der Inhaltsstoffe in Lippenstiften oder Cremen. Die Hersteller müssen nun für rund 30 000 bisherige Stoffe prüfen, ob sie giftig wirken, Krebs auslösen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder die Umwelt schädigen.

Die EU-Behörden rechnen damit, dass dieses Prozedere zusätzlich bis zu 45 Millionen Versuchstiere erfordert. Tierschutzorganisationen gehen von 60 Millionen aus. Immerhin zeichnen sich alternative Methoden ab, um den Widerspruch zwischen Chemikalienrecht und Verbot von Kosmetikversuchen an Tieren aufzuheben: Eine internationale Expertenkommission der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat sich kürzlich auf eine weitere tierversuchsfreie Methode geeinigt: Für die Prüfung der hautreizenden Wirkung von Stoffen dienen künftig keine Kaninchen mehr. Getestet wird nun mit rekonstruierten Modellen der menschlichen Haut.

Auch die Auswirkungen von Licht auf die Giftigkeit von kosmetischen Inhaltsstoffen lassen sich mit Zellkulturen besser testen als mit Tierversuchen.

14. März 2009 | Petra Stöhr, Redaktion saldo


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