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Unterschiedliche Praxis bei Immobilienfonds: Investieren Anleger direkt in Liegenschaften, zahlen sie keine Einkommenssteuer. Indirekt anlegende Fonds sind steuerpflichtig.
Da hatte Hans Willener aus Steffisburg BE in seiner Wirtschaftszeitung doch gelesen, Immobilienfonds seien steuerfrei. Und nun das: Die Spar- und Leihkasse Steffisburg zwackte ihm auf dem Ertrag von 1800 Franken ganze 630 Franken Verrechnungssteuer ab. Dies für die 720 Anteile UBS Property Fund Swiss Commercial Swissreal.
Was Willener nicht beachtet hat: Es gibt zweierlei Immobilienfonds, die steuerlich auch unterschiedlich behandelt werden. Auf Erträge aus Immobilienfonds, die direkt in Renditeliegenschaften wie Geschäfts- oder Miethäuser investieren, müssen Anleger im Prinzip keine Einkommenssteuer zahlen (aber Vermögenssteuer).
Der Grund, so Steuerexperte Peter Müller von Homburger Rechtsanwälte in Zürich: «Die Erträge aus direktem Grundbesitz unterliegen der Besteuerung beim Fonds selbst.» Eine nochmalige Einkommensbesteuerung beim Anteilseigentümer ist mithin nicht zulässig.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Erzielt der Fonds nebst dem Ertrag aus Vermietung oder wegen Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Liegenschaften zusätzlich zum Beispiel Zinserträge, sind diese beim einzelnen Anleger einkommenssteuerpflichtig.
Der Swissreal-Fonds von der UBS legt aber nicht direkt in Grundbesitz an, sondern hält diesen indirekt über eine Immobiliengesellschaft. Folge: Der Fonds selbst muss für diesen Ertrag keine Steuern zahlen. Dafür wird der Anteilseigner besteuert.
02. Februar 2009 | Fredi Hämmerli
