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Wer wegen Krankheit invalid wird und deswegen nicht mehr arbeiten kann, gerät schnell in Geldnot. Eine private Erwerbsunfähigkeits-Rente kann einspringen – und die Existenz sichern.
Wer nach einem Unfall erwerbsunfähig wird, kommt in der Regel finanziell problemlos über die Runden. Denn die Unfallversicherung in der Schweiz ist gut ausgebaut. Zusammen mit der staatlichen Invalidenversicherung (IV) und der Rente der Pensionskasse fliesst so meist ein ausreichendes Ersatzeinkommen in der Höhe von 90 Prozent des letzten Lohnes.
Nach einer Krankheit ist es anders. Hier droht oft die Abhängigkeit von der Fürsorge. Denn die Unfallversicherung zahlt nichts. Und jetzt hängt die finanzielle Situation wesentlich von der Rente der Pensionskasse ab: Je nach Versicherungsplan zahlt sie bei Invalidität eher gut – oder schlecht.
Ein wichtiger Tipp lautet deshalb: Fragen Sie Ihre Pensionskasse, wie Sie bei Invalidität versichert sind. Viele haben also bei krankheitsbedingter Invalidität nach zwei Jahren – wenn die Taggelder ausgeschöpft sind – eine Versicherungslücke, die es zu stopfen gilt. Dies umso mehr, als Invalidität infolge Krankheit rund acht- bis zehnmal häufiger ist als Invalidität aufgrund eines Unfalls.
Die Lösung für dieses Problem: eine private Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, also eine zusätzliche, selber organisierte Invalidenrente, die spätestens nach zwei Jahren – zusammen mit der Rente von IV und Pensionskasse – das Krankentaggeld ablöst und so einen langfristigen Lohnersatz garantiert.
Die Tabelle zeigt, was das kosten kann – und wie gewaltig die Prämienunterschiede sind. Die beiden Spalten mit dem Barwert machen die Angebote vergleichbar. In der Nettozahl sind Überschüsse berücksichtigt, die nicht garantiert sind. Halten Sie sich also besser an den Bruttoprämien-Barwert.
Beachten Sie noch folgende Details:
02. Februar 2009 | Ernst Meierhofer
