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Die Mietverträge des Hauseigentümerverbands sind teilweise ungültig. Grund: Sie überwälzen Kosten auf Mieter, die vom Vermieter bezahlt werden müssten.
Ein Fall von vielen: Bei Sandra Ziegler (Name geändert) aus Zürich streikten die Aufzugsgurte der Sonnenstoren. Sie verlangte vom Vermieter, dass er sich um die Reparatur kümmere. Dieser verwies jedoch auf den Mietvertrag, in dem stehe, eine solche Reparatur sei Sache der Mieterin. Ziegler wehrte sich und bestand darauf, dass der Vermieter die Storen auf seine Kosten reparieren lasse, weil die Reparatur durch einen Fachmann ausgeführt werden müsse.
Laut Mietrecht ist es Aufgabe des Vermieters, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten. Der Mieter muss sich nur um kleine Reinigungen und Ausbesserungen kümmern. Zu diesem kleinen Unterhalt gehören Arbeiten, die ein Mieter selbst erledigen kann (siehe unten). Die Kosten, die ihm dabei entstehen, dürfen nicht mehr als 150 Franken betragen. Sobald es einen Fachmann braucht, muss der Vermieter die Kosten tragen – auch wenn sie weniger als 150 Franken betragen.
In gewissen Mietverträgen werden Mietern jedoch oft Aufgaben übertragen, die eindeutig nicht zum kleinen Unterhalt gehören – weshalb diese Klauseln ungültig sind:
Klauseln, die dem Mieter mehr Pflichten aufbürden als vom Gesetz vorgesehen, sind ungültig. In der Regel lohnt es sich aber nicht, wegen kleiner Beträge vor Gericht zu streiten. Erkundigen Sie sich bei der Schlichtungsbehörde, ob es sich um kleinen Unterhalt handelt. Liegt ein mittlerer oder grösserer Mangel vor, ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:
Teilen Sie dem Vermieter mit, er solle sich innert einer bestimmten Frist um die Reparatur respektive den Ersatz kümmern. Beauftragen Sie nicht selbst einen Handwerker. Unternimmt der Vermieter innert der Frist nichts, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Dort kann der Vermieter verpflichtet werden, den Mangel zu beheben.
Was heisst kleiner Unterhalt?
Für den kleinen Unterhalt muss der Mieter aufkommen. Beispiele:
Das muss der Vermieter übernehmen:
25. Januar 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
