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Seit Alicia Berger von einem Auto angefahren wurde, plagen sie Knie- und Rückenschmerzen. Vor Gericht fordert sie vom Autofahrer deshalb eine Schadenersatzzahlung.
Dass die Damen und Herren Richter ihr offensichtlich nicht glauben wollen, kann Alicia Berger (Name geändert) nicht verstehen. Sollen sie sich doch selber ein Bild von ihren Beschwerden machen, denkt sich die ältere Dame. Und schon beginnt sie, das linke Hosenbein hochzukrempeln, um den Richterinnen und Richtern am St. Galler Kreisgericht zu zeigen, dass ihr Knie tatsächlich geschwollen ist.
Einen Moment lang wird es mucksmäuschenstill im Gerichtssaal. Dann tritt der Anwalt zu seiner Mandantin, beruhigt sie und sagt: «Bitte, Frau Berger, lassen Sie das Hosenbein doch unten!»
Bergers Anwalt fordert 50 000 Franken Schadenersatz
Die Beschwerden, die man Alicia Berger nicht glauben will, gehen auf einen Tag im Januar 2002 zurück. Eben hatte sie in der St. Galler Altstadt ihre Einkäufe getätigt und schleppte nun die zwei schweren Einkaufstaschen nach Hause.
Plötzlich wurde sie von einem Auto erfasst – der Fahrer hatte sie beim Einbiegen in die Hauptstrasse übersehen. Durch den Aufprall wurde Alicia Berger richtiggehend wegkatapultiert und blieb auf dem Boden liegen. Seither plagen sie chronische Knie- und Rückenschmerzen.
Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers soll nun für diese gesundheitlichen Langzeitfolgen geradestehen. Vor dem St. Galler Kreisgericht fordert der Anwalt der Verunfallten in einem ersten Schritt 50 000 Franken Schadenersatz und 10 000 Franken Schmerzensgeld. «Seit dem Unfall im Januar 2002 kann Frau Berger ihren Ein-Frau-Haushalt nicht mehr selbständig erledigen», begründet ihr Anwalt die Forderung. Er klagt zuerst nur einen Teil des gesamten Schadenersatzanspruches ein, um das Prozessrisiko für Alicia Berger zu minimieren. Denn: Anwalts- und Gerichtskosten bemessen sich nach der Höhe der Forderung. Wer unterliegt, muss dafür aufkommen.
Die Versicherung des Autofahrers verweigert jegliche Zahlungen
Während der Opferanwalt plädiert, sitzt seine Mandantin still neben ihm auf dem Stuhl. Sie verfolgt den Prozess mit treuherzigem Blick. Immer wieder greift sie sich mit der Hand ins Kreuz. Ihr Rücken tut weh. Unter anderem deshalb ist Alicia Berger zu 80 Prozent arbeitsunfähig. Genaugenommen plagen sie Rückenschmerzen schon seit dem Dezember 2001. Damals fiel sie die Treppe herunter. Durch den heftigen Zusammenstoss mit dem Auto einen Monat später hätten sich die Schmerzen aber verschlimmert, betont ihr Anwalt.
Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers, die Generali, will von Schadenersatzzahlungen nichts wissen. Die heutigen Beschwerden der Verunfallten hätten gar nichts zu tun mit dem Autounfall, betont die Versicherung vor Gericht. Die Frau sei schon vor dem Unfall gesundheitlich angeschlagen gewesen.
Der Versicherer ist mit drei Vertretern vor Gericht erschienen. «Alicia Berger hat gar keine Beeinträchtigungen», behauptet einer von ihnen, der sich in Fahrt geredet hat. «Und wenn sie welche hätte, wäre der Unfall nicht relevant, wie umfangreiche medizinische Abklärungen beweisen.» Er verweist dabei auf ein Gutachten der Suva.
Mangels Beweisen weist das Gericht die Klage ab
«Immerhin ist unbestritten, dass meine Mandantin Opfer eines Unfalls war», sagt der Opfervertreter in der Replik sarkastisch. Der Entscheid der Suva, die Leistungen aus der Unfallversicherung abgelehnt hatte, erstaune ihn nicht: «Als Anwalt habe ich insgesamt schon 87-mal bei der Suva Einsprache erhoben – 86-mal erfolglos.» Vor Gericht habe sich das Blatt dann aber in über der Hälfte der Fälle zu Gunsten seiner Mandanten gewendet.
Trotzdem weist das St. Galler Kreisgericht die Klage ab – mangels genügend belegtem Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem heutigen gesundheitlichen Handicap der Frau. Prozesskosten und Entschädigung an die Anwälte der Versicherung muss die Frau übernehmen – gut 17 000 Franken. Das letzte Wort in dieser Sache ist aber nicht gesprochen. Der Anwalt zieht den Fall wohl eine Instanz weiter ans Kantonsgericht.
Wer den Schaden hat, muss den Beweis liefern
Zivilprozesse sind für juristische Laien nicht einfach verständlich: Sie sind streng formalisiert, besonders auch das Beweisverfahren. Wer eine Forderung stellt – beispielsweise nach einem Autounfall –, muss alle Beweise allein erbringen. Im konkreten Fall heisst das: Das Opfer muss den Unfallhergang beweisen können, die Verletzungen, die es erlitten hat, die Kosten, die ihm aufgrund des Unfalles entstanden sind, sowie allfällige Lohnausfälle.
Die beklagte Partei – bei Autounfällen eine Versicherungsgesellschaft – muss nichts beweisen. Sie kann alle Behauptungen bestreiten und hoffen, dass dem Kläger der Beweis für seine Darstellung fehlt. In solchen Fällen weist das Gericht die Klage mangels Beweisen ab.
Unfallopfer sind vor allem dann in einer schwierigen Situation, wenn die gesundheitlichen Beschwerden offensichtlich sind, aber der Kausalzusammenhang mit dem Unfall schwer zu beweisen ist. Für ältere Verunfallte, die schon vor dem Vorfall nicht mehr fit waren, oder Personen, die früher schon einmal einen andern Unfall erlitten hatten, sind die Beweishürden sehr hoch.
19. Januar 2009 | Daniela Schwegler
