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Die Opfer von Kollisionen auf Skipisten tragen oft schwer an den finanziellen Folgen. Der Grund: Wo kein Schuldiger eruiert werden kann, zahlt keine Haftpflichtversicherung. Eine Versicherung auf dem Skiabo könnte das Problem lösen.
Tatort Riesneralm in der österreichischen Steiermark: Am Neujahrstag prallt der Ministerpräsident des deutschen Bundeslandes Thüringen auf der Skipiste in eine 41-jährige Skifahrerin aus der Slowakei. Die Folgen sind bekannt: Der Politiker Dieter Althaus erlitt schwere Kopfverletzungen, die Mutter von vier Kindern starb kurz nach dem Unfall. Der Hergang des Unfalls ist kaum zu eruieren: Althaus kann sich nicht erinnern. Ob Zeugen etwas gesehen haben, ist Gegenstand polizeilicher Untersuchungen.
Szenenwechsel: Genau ein Jahr vorher, am Neujahrsmorgen 2008, ereignete sich auf der Lenzerheide GR ebenfalls eine folgenschwere Kollision zwischen einem Skifahrer und einer Skifahrerin. Die junge Mutter von einem Kind ist seither Tetraplegikerin, der linke Arm des Skifahrers ist bleibend gelähmt. Die beidenVerunfallten waren nach der Kollision bewusstlos und können sich an nichts erinnern. Eine Rekonstruktion des Unfalls erweist sich als praktisch unmöglich.
Privathaftpflicht zahlt nur, wenn ein Schuldiger nachgewiesen wird
Immerhin: Die meisten Schweizer haben eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese müsste für die finanziellen Folgen solcher Verletzungen aufkommen. Kein Problem sind die Arzt- und Spitalkosten: Diese werden von der Unfallversicherung übernommen.
Der grösste finanzielle Nachteil eines Unfallopfers liegt im Einkommensausfall und den Kosten der lebenslangen Behinderung. Bei jungen Verletzten machen diese Kosten schnell einmal einige Millionen Franken aus.
Das Problem: Nach der heutigen Rechtslage kann bei Skiunfällen nur derjenige Schadenersatz beanspruchen, der dem Unfallgegner ein Verschulden nachweisen kann. Die Privathaftpflichtversicherung kommt also nur für Schadenersatzzahlungen auf, wenn der Versicherte den Unfall nachweislich verschuldet hat. Deshalb verlangen die Haftpflichtversicherungen auch im Fall der beiden auf der Lenzerheide verunfallten Skifahrer eine Klärung der Verschuldenslage.
Der Zürcher Rechtsanwalt David Husmann vertritt eines der beiden Unfallopfer. Seine Erfahrung: «Dass die Verschuldenslage bei Skiunfällen nur schwer oder gar nicht geklärt werden kann, kommt oft vor.» Entsprechend häufig gehen Opfer leer aus. Als mögliche Lösung des Problems schlägt er eine Kausalhaftpflichtversicherung für alle Skifahrer vor. Die Versicherung wäre im Skiabo enthalten. Husmann: «Dann müsste nicht mehr diskutiert werden, ob es einen Schuldigen an einer Kollision gibt.» Die Versicherung würde ohne Berücksichtigung des Verschuldens für den finanziellen Schaden aufkommen, also etwa für Invaliditätskosten, Einkommensausfall, Haushalthilfen, Schmerzensgeld oder die Versorgerschäden für Kinder bei getöteten Eltern. Wer Opfer eines Autounfalles wird, muss auch nicht zuerst einen Schuldigen finden, der seinen Schaden zahlt.
Velovignette funktioniert nach dem gleichen System – mit Erfolg
Dass eine allgemeine Skihaftpflichtversicherung nicht teuer sein muss, zeigt auch die Velovignette: Jeder Velofahrer löst sie für rund 5 Franken pro Jahr. Wie bei der Velovignette wären die Mehrkosten der Versicherung für die Skifahrer kaum spürbar. Laut Statistik der Unfallversicherungsanstalt Suva kam es im Jahr 2006 zu rund 2000 Kollisionen von Skifahrern.
Skiabo-Versicherung würde Tageskarte kaum teurer machen
Die Schweizer Bergbahnen zählen pro Jahr rund 26 Millionen Skifahrertage. Weil längst nicht alle Kollisionen auf den Pisten zu lebenslanger Invalidität führen, würde eine solche Versicherung den Verkaufspreis einer Tageskarte um weniger als einen Franken erhöhen.
Eine mit dem Skiabo verbundene Versicherung hätte noch einen weiteren positiven Effekt: Bei verunfallten Ausländern gehen die Schweizer Spitäler oder etwa auch die Rega nicht selten leer aus.
In den Bündner Spitälern zeigt die Erfahrung, dass etwa jede zwanzigste Rechnung unbezahlt bleibt. Die Rega stellt sogar fest, dass 10 bis 15 Prozent der geretteten Ausländer die Rechnung nicht bezahlen. Auch diese Spesen wären durch die Skiabo-Versicherung gedeckt.
Tobias Lux, Mediensprecher der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, hält den Vorschlag einer mit dem Skiabonnement verbundenenen Kausalhaftpflichtversicherung zwar für «grundsätzlich möglich». Lux ist aber skeptisch, ob eine obligatorische Versicherung, die jeder Fahrer mit der Tageskarte zahlen muss, durchsetzbar ist: «Ich glaube nicht, dass dies politisch eine Chance hätte.»
Wie auch immer: Der Ball liegt jetzt bei den Versicherungsgesellschaften. Sie könnten eine solche Versicherung für Skifahrer und Snowboarder zusammen mit den Bergbahnen auch anbieten, ohne dass sich der Gesetzgeber in Bern bewegt.
Versicherungspakete von Bergbahnen sind unnütz
Bestimmte Skiregionen bieten bereits spezielle Versicherungen für Skifahrer an. Doch die bringen nichts. Saldo legte den Vorschlag für eine spezielle Haftpflichtversicherung auf dem Skipass einigen Bergbahnbetreibern vor – und stiess damit auf offene Ohren. «Wir können uns eine solche Versicherung vorstellen», sagt zum Beispiel Dieter Bogner, Marketingleiter der Bergbahnen Engadin St. Moritz.
Einige Bergbahnen verweisen darauf, dass sie schon seit längerem ein solches Angebot in ihrem Programm hätten. So gibt es in 21 Skiregionen im Wallis, wie Zermatt oder Verbier, das Versicherungspaket «Snowcare» der Coris AG. Für 4 Franken pro Tag versichert sich der Skifahrer damit gegen Rettungs- und Transportkosten und erhält eine Rechtsschutz- sowie Haftpflichtversicherung. Einen vergleichbaren Versuch startete die Elvia Mondial-Assistance Versicherung diese Saison in Davos. Auch hier kostet die Kombiversicherung 4 Franken.
Nur: Diese Versicherungen können sich die Skifahrer sparen. Denn die so versicherten Risiken sind bereits gedeckt: Für die Rettungs-, Transport- und Heilungskosten kommt in der Schweiz die obligatorische Unfallversicherung auf. Und die zusätzliche Haftpflichtversicherung bis 250 000 Franken (Elvia) oder 300 000 Franken (Coris) ist ebenfalls nicht nötig, weil praktisch alle Schweizer eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die weit über diese Summen hinausgeht – aber eben ohne Verschuldensnachweis nicht weiterhilft.
19. Januar 2009 | Marc Mair-Noack, Petra Stöhr
