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USA-Reisende müssen künftig vorab online eine Einreisebewilligung beantragen. Der Datenschützer hält die missbräuchliche Verwendung dieser Daten für möglich.
Ab 12. Januar 2009 müssen USA-Reisende ohne Visumspflicht mindestens drei Tage vor der Einreise im Internet einen Fragebogen ausfüllen und einreichen. Nebst ihren Personaldaten müssen sie angeben, ob sie drogensüchtig, körperlich oder geistig behindert sind. Ausfüllen müssen sie auch, ob sie in terroristische Aktivitäten, Völkermord oder Spionage verstrickt waren. Eine weitere Frage lautet, ob sie «zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen» einreisen.
Die Antworten werden laut der US-amerikanischen Botschaft in Bern mit Datenbanken der US-Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die Überprüfung dient angeblich zur «Bekämpfung des Terrorismus». Den Angaben zufolge werden die Daten auch an die Behörden der nationalen Sicherheit und an Anti-Terror-Stellen weitergeleitet.
Die Bearbeitung könne im Einzelfall bis zu 72 Stunden dauern. Wer den Online-Fragebogen nicht rechtzeitig einreicht, dem bleibt die Einreise verwehrt. Im Falle eines negativen Bescheides kann man ein Visum beantragen. In der Regel dauert die Abwicklung mehrere Wochen.
Die Bewilligung ist zwei Jahre gültig, die Daten werden laut den US-Behörden jedoch zwölf Jahre lang archiviert. Der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür kritisiert die «Ungewissheit der Antragsteller über den USA-Datenschutz». Fehler oder Missbräuche seien angesichts tieferer US-Standards und der riesigen Datenmengen möglich.
Das «Elektronische Genehmigungssystem» (Esta) ist online abrufbar unter https://esta.cbp.dhs.gov.
02. November 2008 | eb
