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Artikel | K-Geld 05/2008

Einzelfirma im Nebenjob: So wirds gemacht

Wer sich selbständig machen will, wählt oft die Form der Einzelfirma. Das ist einfach, unbürokratisch und günstig. Der Nachteil: Besitzer haften mit dem Privatvermögen.

Biagio Saldutto aus Zürich hat den Weg in die Selbständigkeit vor vier Jahren gewählt. Er war bis dahin als Angestellter in der Qualitätssicherung von Dienstleistungen tätig. Auf dem gleichen Gebiet wollte er es auf eigene Faust probieren.

Als Familienvater ist er auf ein regelmässiges Einkommen angewiesen. Deshalb blieb er zu 50 Prozent angestellt. Der Arbeitgeber war mit seinen Plänen einverstanden. Saldutto gründete eine Einzelfirma, weil das problemlos und günstig ist. Unterstützung erhielt er vom Startzentrum Zürich, wo er noch heute sein Büro hat. Das Zentrum hilft Jungunternehmern beim Aufbau der eigenen Firma.

Das Geschäft lief so gut, dass Saldutto seinen Teilzeitjob als Angestellter kündigen konnte. Vor eineinhalb Jahren wandelte er seine Einzelfirma in eine GmbH um. Er wollte nicht mehr mit seinem Privatvermögen haften. Zudem konnte er den Firmennamen in Qualis evaluation GmbH ändern, was einen professionelleren Eindruck mache. Zuvor musste «Saldutto»  im Firmennamen enthalten sein.

Auch Claudia Migliore aus Rütschelen BE hat sich selbständig gemacht. Sie ist hauptberuflich Hausfrau und Mutter. Diesen Frühling stiess sie im Internet auf Startups.ch und liess sich beraten. Startups.ch ist eine Plattform für Firmengründungen. «Ich war froh, Profis um Rat fragen zu können», sagt Claudia Migliore.


Firmengründung: Ausgleichskasse braucht Belege

Aus ihrem Hobby wurde ein Beruf: Sie führt einen Online-Shop für Vogelbedarf und ist 20 bis 30 Prozent erwerbstätig – von zu Hause aus. Weil das Geschäft gut läuft, benötigt sie bald ein auswärtiges Lager.

Für alle Neugründungen gilt: Ob man nur zum Teil oder ganz selbständigerwerbend sein will – rechtlich muss man einzig die Anmeldung bei der AHV regeln. Das heisst: Firmengründer müssen der Ausgleichskasse belegen können, dass sie mit eigenem Firmennamen nach aussen auftreten, für mehrere Auftraggeber tätig sind, selber ein wirtschaftliches Risiko tragen und ihren Betrieb selber organisieren. Sobald jemand alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt, liegt formell gesehen eine Einzelfirma vor.

Der Firmenname bei Einzelfirmen setzt sich zwingend aus dem Nachnamen des Gründers, eventuell der Branche oder einer Fantasiebezeichnung zusammen: zum Beispiel Keller Phoenix-Productions oder Bäckerei Zürrer.

Wer will, kann sich im Handelsregister eintragen lassen, dann ist der Firmenname geschützt. Der Eintrag hat auch zur Folge, dass man auf Konkurs betrieben werden kann. Der grösste Nachteil der Einzelfirma: Privat- und Geschäftsvermögen sind komplett vermischt, das Privatvermögen haftet also auch für die Geschäftsschulden. Deshalb sollten Einzelunternehmer die Gründung einer Gesellschaft prüfen (GmbH oder AG), sobald grössere Risiken und Verbindlichkeiten eingegangen werden.

In der Regel lohnt sich zudem eine Steuerberatung. Denn bereits die Wahl des Geschäftsortes ist wichtig: Ein Selbständiger muss den Geschäftsgewinn am Geschäftssitz versteuern, für das übrige Einkommen und das Privatvermögen ist weiterhin der Wohnort massgebend.

Unternehmer können sämtliche geschäftlichen Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Dabei müssen sie aber Geschäftliches und Privates genau auseinanderhalten. Wird das Geschäftsauto beispielsweise auch privat genutzt, gilt es nicht voll als geschäftliche Ausgabe.


Firmenname muss Ihren Nachnamen enthalten

Falls Sie sich im Nebenerwerb selbständig machen, hier wichtige Tipps:

  • Arbeitnehmer dürfen den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Wenn sie das trotzdem wollen, muss der Chef einverstanden sein.
  • Klären Sie ab, ob die AHV-Ausgleichskasse die geplante Tätigkeit als selbständigen Erwerb anerkennt (Details: www.ahv.ch).
  • Standortwahl: Einkommenssteuern müssen Sie dort zahlen, wo Sie arbeiten.
  • Der Firmenname muss Ihren Nachnamen enthalten. Ob der Name schon besetzt ist, erfahren Sie im zentralen Firmenindex unter http://zefix.admin.ch.
  • Auf www.switch.ch können Sie eine Internetadresse reservieren.
  • Handelsregister: Die Anmeldung ist obligatorisch, sobald die jährlichen Einnahmen 100 000 Franken übersteigen. Dann wird man auch buchführungspflichtig.
  • Ansonsten haben Selbständige eine Aufzeichnungspflicht. Das heisst, sie müssen für die Steuerbehörde Belege über sämtliche Einnahmen und Ausgaben geordnet aufbewahren.
  • Mehrwertsteuer: Übersteigt der Umsatz 75 000 Franken, ist der Betrieb mehrwertsteuerpflichtig. Details: www.estv.admin.ch.
  • Versicherungen: Eine Betriebshaftpflicht- oder Sachversicherung sowie einen Lohnausfall abzusichern (Pensionskasse für Selbständige, Krankentaggeld- und Unfallversicherung) kann sich lohnen.
  • Angestellte: Müssen Sie bei der Ausgleichskasse anmelden (für die AHV). Unfallversicherung, Pensionskasse organisieren.



Branchenregister: Teure Fallen für Firmengründer

Sobald sich jemand selbständig macht, spätestens nach dem Handelsregistereintrag, stehen Verkäufer unnützer und teurer Branchenregistereinträge Schlange. Hände weg, heisst es bei diesen Branchenregistern: B&P Dienstleistungen, CH-Telefon.ch, GHI-Register für Gewerbe, Handel und Industrie, IFWP Institut für Wirtschaftspublikationen, NMC-Register für Handel und Industrie, Online-Verlag, Printem, Printus, WIG Wirtschaftszentrale sowie WSC Handels- und Wirtschaftsinformation.

18. Oktober 2008 | Beatrice Walder


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