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Eine Kommission der deutschen Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen und im Radio aufgestellt, welche die Zuschauer und Zuhörer in Zukunft vor unseriösen Angeboten schützen. Bei Verstössen drohen den TV- und Radiosendern Bussen bis zu 500000 Euro, wie die Landesmedienanstalten am Dienstag mitteilten. «Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel schieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen», sagt der Vorsitzende der Kommission, Thomas Langheinrich, in der Mitteilung.
Die Landesmedienanstalten und der Gesetzgeber wollen vor allem Kinder und Jugendliche in Deutschland vor Abzockspielen schützen, da diese deren
Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. Ausgenommen sind Spiele, die gratis sind, das heisst, bei denen nur die Telefonkosten zu bezahlen sind.
Für mehr Transparenz soll eine Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Eine Kostengrenze verhindert die übermässige Mehrfachteilnahme der Mitspieler. Der Entwurf sieht zudem eine verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über die Gewinnchancen vor. Dazu kommen weitreichende Auskunftsverpflichtungen der Veranstalter gegenüber den Aufsichtsbehörden.
In den nächsten Wochen können TV- und Radiosender und deren Verbände zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen.
18. Oktober 2008
