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Artikel | K-Tipp 17/2008

Reisebüro trickst Kunden aus

Erfolg vor Gericht: Kassensturz darf vor dem Reisebüro Sunshine Touristik warnen.


Vor drei Wochen berichtete Kassensturz über die Bäuerin Ursula Frautschi, die einen Reisegutschein gewonnen hatte: eine Woche Kroatien im Wert von 1799 Franken. Sie wollte die Ferien am Meer zusammen mit ihrem Mann verbringen. Damit auch er mitkommen konnte, musste sie dem Reisebüro einen überrissenen Preis zahlen. Kurz danach stornierte das Reisebüro die Ferien. Auf das von ihr überwiesene Geld wartete die Bäuerin monatelang vergeblich.


Bezirksgericht stoppte Beitrag

Seit Jahren treibt die Sunshine Touristik mit solchen Tricks ihr Unwesen. Der Reiseombudsmann hört ständig Reklamationen von enttäuschten Kunden.

Schon im Juni wollte Kassensturz vor dieser Firma warnen. Doch das Bezirksgericht Bülach ZH verbot mit einer superprovisorischen Verfügung, den Namen des Reisebüros zu nennen. Der Einzelrichter hat so entschieden, obwohl er nicht wusste, was in der Sendung gesagt wird. Das ist laut Rechtsexperten verfassungswidrig.

Der Richter hat Kassensturz nämlich das rechtliche Gehör verweigert. Eine superprovisorische Verfügung ist eine Notmassnahme, die der Richter nur hätte aussprechen dürfen, wenn er absolut keine Zeit mehr gehabt hätte, vor der Ausstrahlung mit Kassensturz zu sprechen. Doch Zeit war genügend vorhanden.

Zwei Monate später hob das Bezirksgericht seine Verfügung zwar auf, doch Sunshine Touristik zog den Fall ans Zürcher Obergericht weiter. So konnte Kassensturz weiterhin nicht berichten. Das Obergericht hat jetzt die Fakten geprüft. Es entschied, dass Kassensturz über Sunshine Touristik berichten darf, weil die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen.

13. Oktober 2008 | Wolfgang Wettstein


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