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Per Handy schnell etwas gewinnen: Mit Telefonumfragen, SMS-Abstimmungen und Wettbewerben versuchen
Medienunternehmen, den Konsumenten Geld aus der Tasche zu ziehen.
Die neue Quizshow des Schweizer Fernsehens (SF) heisst «1 gegen 100». Ein Kandidat muss sich gegen hundert Mitspieler durchsetzen. Die Fernsehzuschauer können mitraten – mit dem Festnetztelefon oder per Handy. Ein Anruf kostet 80 Rappen. Die Teilnahme über das Wap-Internet des Handys wäre gratis. Das Eingeben der Internetadresse ins Handy dauert aber eine Weile, die Bedienung ist oftmals knifflig oder die Wap-Funktion reagiert langsam. Anrufen ist also einfacher – kostet aber Geld.
Schweizer Fernsehen: Neu 80 statt 70 Rappen pro Anruf oder SMS
Jeder Anruf sorgt gleich bei drei Unternehmen für klingelnde Kassen. Zuerst verdient der Telefonanbieter wie zum Beispiel die Swisscom. Dann die Firma, welche die Plattform für den SMS-Dienst zur Verfügung stellt wie die Twister Interactive AG aus Luzern oder Nextcall aus Zürich. Und drittens das Unternehmen, das den Wettbewerb anbietet. Dazu gehören Fernseh- und Radiostationen von SF über Tele Züri und Radio Energy, aber auch Printmedien von «20 Minuten» bis «Beobachter».
Das meiste Geld fliesst via SMS-Abstimmungen oder dank Gewinnspielen. Das Schweizer Fernsehen hat den Tarif pro SMS oder Anruf neu von 70 auf 80 Rappen angehoben. Der Sender hofft diesen Winter auf einen Geldsegen: Produktionen wie «Die grössten Schweizer Hits» im Oktober und «Musicstar» im Februar 2009 verschaffen dem Sender Zehntausende von Anrufen und SMS.
Zurzeit veranstaltet das gebührenfinanzierte Schweizer Fernsehen in fünf Sendungen Wettbewerbe mit kostenpflichtigen Telefonanrufen oder SMS – vor allem bei Quiz-Shows. Weitere Publikumsabstimmungen und Wettbewerbe gibt es bei Live-Sportereignissen, bei den Miss- und Mister-Schweiz-Wahlen, beim Eurovision Song Contest sowie beim Swissaward.
Die jährlichen Einnahmen liegen laut SF-Sprecher David Affentranger unter 3 Millionen Franken. Der Gewinn aus den SMS-Abstimmungen werde ins Programm investiert. Christoph Zimmer von der Tamedia AG will die Spieleinnahmen aus Titeln wie «20 Minuten» nicht bekanntgeben.
Lotteriegesetz hinkt technischer Entwicklung hintennach
Die Kombination von kostenpflichtigen Anrufen, SMS und Wettbewerb ist rechtlich nur erlaubt, wenn die Mitspieler eine gleichwertige kostenlose Chance zur Teilnahme haben. Das Bundesgericht hat Wap, Internet, Postkarte und E-Mail als Gratisalternative zum kostenpflichtigen Anruf/SMS anerkannt. Faktisch handelt es sich um eine Alibiübung. Alle diese Wege zur Gewinnspielteilnahme sind umständlicher als ein SMS oder ein Anruf, und eine Postkarte ist langsam. «Die technische Entwicklung und das Lotteriegesetz aus dem Jahr 1923 kommen mit den Telefonangeboten in Konflikt», sagt Reto Brand, Leiter der Sektion Lotterien und Wetten beim Bundesamt für Justiz. Er wundert sich, dass sich nicht mehr Leute über die Tarife der Telefonspiele beschweren.
Tarife und Daten: Fernmeldegesetz macht Missbrauch möglich
Das Fernmeldegesetz definiert die Höchstbeträge, die ein Telefondienst kosten darf. Diese Grenze ist sehr hoch angesetzt. Grund- oder Fixgebühren eines einzigen Anrufs dürfen bis 100 Franken betragen. Eine Anrufminute darf zudem maximal 10 Franken kosten, ein SMS oder ein MMS höchstens 5 Franken. Bei SMS-Abos darf der Betrag der pro Minute erhaltenen SMS die 5-Franken-Grenze nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag eines Anrufes oder eines Abos ist auf 400 Franken begrenzt.
Die persönlichen Daten der Kunden dürfen laut Fernmeldegesetz nicht an Dritte weitergegeben werden. Das schliesst nicht aus, dass Anbieter von Telekomdiensten Telefonnummern und Adressen für interne Zwecke sammeln. Nextcall beispielsweise schreibt, dass die aufbereiteten Daten durch den Veranstalter nach einem Gewinnspiel für weitere interne Zwecke verwendet werden.
Immerhin: Das Schweizer Fernsehen versichert, die Daten weder für eigene Zwecke zu verwenden, noch an Dritte weiterzugeben.
23. September 2008 | Andreas Schildknecht
