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Artikel | saldo 15/2008

Neue Idee: Hohe Erbschaften besteuern statt hart verdientes Einkommen

saldo-Berechnungen zeigen: Müssten Erbschaften ab 1 Million Franken versteuert werden, könnte man auf die direkte Bundessteuer verzichten.

Die Familie Jacobs gehört zu den reichsten der Schweiz. Das Familienvermögen wird auf 8 Milliarden Franken geschätzt. Alleine der kürzlich verstorbene Patron Klaus J. Jacobs besass gemäss dem Wirtschaftsmagazin «Bilanz» 3 bis 4 Milliarden Franken.

Einen Grossteil des Geldes steckte Klaus J. Jacobs zu Lebzeiten in die Jacobs-Foundation, die sich für Bildungsprojekte in der ganzen Welt einsetzt. Die Stiftung ist als Non-Profit-Organisation von den Steuern befreit.

Auch ohne die Stiftung müssten die Gattin und die sechs Kinder von Klaus J. Jacobs das Steueramt nicht fürchten: Der Kanton Zürich hat die Erbschaftssteuer im Jahr 2000 für die direkten Nachkommen abgeschafft.

Dasselbe gilt in fast allen anderen Kantonen. Einzig in Graubünden, Appenzell Innerrhoden, in der Waadt und im Kanton Neuenburg müssen Millionenerben Erbschaftssteuern zahlen.


In der Schweiz ist die Millionärsdichte weltweit am höchsten

Durch den Verzicht auf Erbschaftssteuern belohnt die Schweiz das Erben. Anders gesagt:

  • Wer Geld erhält, ohne dafür je einen Finger rühren zu müssen, darf die ganze Summe behalten.
  • Wer für seinen Lebensunterhalt arbeiten muss, wird vom Fiskus gleich zweimal belangt: Mit einer kantonalen und einer schweizerischen Einkommenssteuer.

Kein Wunder, ist das Vermögen in der Schweiz sehr einseitig verteilt. Nirgendwo sonst auf der Welt besitzen so wenige Personen so viel mehr als alle anderen, wie die Uno-Studie zur Verteilung des Reichtums 2006 aufzeigte. Demnach besitzen die reichsten 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung 71 Prozent des gesamten privaten Vermögens. Die Schweiz steht damit an der Spitze der Ungleichheit der Vermögensteilung – noch vor den USA, wo die Reichsten 70 Prozent besitzen, und weit vor Deutschland (44 Prozent).
Gemäss einer Statistik der Boston Consulting Group leben in der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten am meisten Dollarmillionäre im Verhältnis zur Bevölkerung.

Diese Ungleichheit liesse sich einfach beheben: Als Lösung schlägt der ehemalige Chefstatistiker des Kantons Zürich, Hans Kissling, in seinem Buch «Reichtum ohne Leistung» die Einführung einer Steuer von 50 Prozent auf Erbschaften vor – aber nur für Vermögensanfälle ab einer Million Franken. Erbschaften unter dieser Grenze blieben vom Fiskus unbehelligt.

Dank diesem hohen Freibetrag müssten 95 Prozent der Bevölkerung keine Steuern zahlen, wenn sie erben. Diese Erbschaftssteuer wäre auf Bundesebene zu erheben.


Erbschaftssteuer würde Erwerbstätige massiv entlasten

Ökonom Kissling hat errechnet, dass in den nächsten 30 Jahren in der Schweiz 178 000 Personen mehr als eine Million Franken erben – zusammen nahezu 970 Milliarden. Müssten sie eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent bezahlen, würden jährlich rund 16 Milliarden in die Staatskasse fliessen.

Kissling rechnet allerdings mit einem geringeren Ertrag, weil einige Superreiche allenfalls im Ausland ein erbschaftssteuerfreies Domizil vorziehen oder wie Klaus J. Jacobs Teile ihres Vermögens in steuerfreie Stiftungen einbringen statt vererben.

Zurückhaltend gerechnet, könnte der Fiskus nach dem Modell Kissling mit jährlich mindestens 10 Milliarden Franken Erbschaftssteuern rechnen. Mit diesem Geld könnten die Erwerbstätigen steuerlich massiv entlastet werden. Die heutige direkte Bundessteuer könnte man abschaffen. Ein Blick in die «Öffentlichen Finanzen 2008» des Eidgenössischen Finanzdepartements zeigt, dass der Bund im Jahr 2006 insgesamt 7,88 Milliarden Einkommenssteuern kassierte.

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn die Erbschaftssteuereinnahmen in die kantonalen Kassen fliessen würden. Im Kanton Zürich lebt ein Fünftel der reichsten Schweizer. Der Kanton würde also 2 der 10 Milliarden Erbschaftssteuererträge erhalten. 2006 brachte die kantonale Einkommenssteuer 2,5 Milliarden ein.

Der Kanton Zürich könnte also das Einkommen massiv entlasten und damit Arbeitsleistung weniger besteuern –  ohne Steuerausfälle.
«Steuern auf hohe Erbschaften sind ein ideales Instrument zum Abbau der Ungleichheit von Wirtschaft und Gesellschaft», ist Kissling überzeugt. Er hat vorgerechnet, dass das reichste Prozent der Bevölkerung im Kanton Zürich so viel besitzt wie 95 Prozent der Ärmeren. In anderen Worten: 7300 Personen besitzen so viel Vermögen wie 696 000 Steuerpflichtige. Diese Zürcher Zahlen sind laut Kissling repräsentativ für die ganze Schweiz.


In zwölf Jahren wuchs das Vermögen der Reichsten um 70 Prozent

Fast ein Drittel der Schweizer Bevölkerung besitzt gar kein Vermögen. Das durchschnittliche Vermögen wuchs zwischen 1991 und 2003 nur von 29 000 auf 35 000 Franken.

In derselben Zeit stieg der Reichtum der Superreichen aber massiv an: Das Vermögen des reichsten Prozents der Bevölkerung (7300 Personen) wuchs um 70 Prozent. Die Schere zwischen Arm und Reich wird sich laut Kissling in den nächsten 30 Jahren weiter öffnen, wenn ein Grossteil der heute bestehenden Grossvermögen auf die nächste Generation vererbt wird.

Mit seinem Vorschlag einer Erbschaftssteuer ist Kissling nicht alleine. Nun nimmt auch die SP Schweiz einen neuen Anlauf: Die von der Berner Nationalrätin Ursula Wyss eingereichte parlamentarische Initiative fordert die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer ab einer Million Franken.   

Literatur: Hans Kissling, «Reichtum ohne Leistung»,
Rüegger Verlag Zürich/Chur, 2008, www.rueggerverlag.ch

 

Strassenumfrage: «Soll die Erbschaftssteuer die Einkommenssteuer ersetzen?»

saldo wollte wissen, was zufällig ausgewählte Leute davon halten, wenn die Einkommenssteuer weitgehend durch eine neue Erbschaftssteuer ersetzt würde.

Die Meinungen der befragten Passanten in Zürich sind geteilt. Natürlich sei er für diese Steuer, sagte ein gutsituierter, älterer Mann, der betont, «kein Sozialist» zu sein. «Ich finde es nicht richtig, dass Superreiche immer mehr Kapital anhäufen und nichts bezahlen müssen.» Für die Erben wäre die Steuer unangenehm, aber es bliebe ihnen ja noch genug Geld.

Anderer Meinung ist eine 84-jährige Apothekersgattin: «Ich will meine Tochter nicht bestrafen.» Ein 26-jähriger Student und ein 28-jähriger Polizist argumentieren gleich: «Viele Menschen arbeiten hart, verdienen viel und zahlen Einkommenssteuern. Es wäre beim Übergang zu einer Erbschaftssteuer nicht richtig, wenn ihre Kinder das gleiche Geld nochmals versteuern müssten.» Dem widerspricht ein 22-jähriger Bauzeichner: «Ein Erbe ist nicht selber verdientes Geld.» Deshalb überzeuge ihn der Ansatz.

«Für Reiche wäre eine Erbschaftssteuer nicht so toll. Für alle anderen, die nicht so viel erben, hätte die Steuer nur Vorteile», meint eine 17-jährige Schülerin.

Für einen 49-jährigen IV-Rentner wäre die Erbschaftssteuer dagegen ein Standortnachteil: «Heute ziehen noch junge Menschen in die Schweiz, die Geld bringen.» Dieser Vorteil würde verloren gehen, wenn eine Erbschaftssteuer eingeführt würde.

Von einer sehr guten Idee spricht eine 35-jährige Pflegefachfrau: «Ich gehöre zu denen, die arbeiten und kein Geld übrig haben», sagt sie. Gleich sieht dies ein 32-jähriges Koch-Ehepaar: «Für uns wäre das nicht schlecht. Wir werden kaum etwas erben, verdienen aber Geld, das wir voll versteuern müssen», sagt der Ehemann.

 

Vorstoss im Parlament: «Ein urliberales Begehren»

Das Thema Erbschaftssteuer kommt im Bundeshaus aufs Tapet. SP-Nationalrätin Ursula Wyss verlangt in einer parlamentarischen Initiative, dass Erbschaften ab einer Million Franken national versteuert werden.

saldo: Die bürgerlichen Parteien haben bisher eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt. Warum soll dies nun anders sein?
Ursula Wyss: Weil es das erste Mal wirklich um den Grundsatz Erbschaftssteuer Ja oder Nein geht. Der Vorstoss von SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr, der vor zwei Jahren abgelehnt wurde, wollte die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer für die Alterspflege verwenden. Ich habe bewusst auf eine Zweckbindung verzichtet. Neu ist ausserdem der hohe Freibetrag. Ich fordere, Erbschaften erst ab einer Million Franken zu besteuern. Damit wäre der Mittelstand von der neuen Steuer ausgenommen.

Die SVP wird dennoch Nein sagen. Wer sind also Ihre bürgerlichen Verbündeten im Bundeshaus?
Ich glaube nicht, dass die bürgerlichen Parteien die parlamentarische Initiative unterstützen. Aber eine Erbschaftssteuer für Superreiche ist ein urliberales
Begehren. In den USA sind es Milliardäre wie George Soros oder Bill Gates, welche die Erbschaftssteuer propagieren. Deshalb hoffe ich auch bei bürgerlichen Politikern auf Unterstützung.

Wandern Superreiche ins Ausland ab, wenn sie Erbschaftssteuer zahlen müssen?
Wohin sollen die Reichen auswandern? Unsere Nachbarländer erheben alle eine Erbschaftssteuer. Fast in allen Staaten dieser Erde ist die Steuerbelastung viel höher als in der Schweiz. Käme meine Forderung durch, stünden die Reichen in der Schweiz immer noch besser da als fast überall sonst.

Startet die SP eine Volksinitiative, wenn Ihr parlamentarischer Vorstoss abgelehnt wird?
Das überlegen wir uns. Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Volksinitiative von denselben liberalen Kreisen unterstützt würde, die auch bei der Abzocker-Initiative dabei sind.

Interview: Petra Stöhr

23. September 2008 | Petra Stöhr


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Kommentare (2)

 
  • Markus | 26.09.2008, 08:09

    Blödsinn

    Danke Razimm, bin genau Deiner Meinung! Das vererbte Geld wurde einmal
    verdient = Einkommenssteuerund, gespart = Vermögenssteuer und in
    ein Haus investiert = Liegenschaftssteuer + Eigenmietwertsteuer. In
    der Erbmasse befinden sich oft Liegenschaften, dass geht oft
    vergessen. Wenn ich meinen Kindern CHF 500'000 in Bar vermachen
    könnte, kommen sie zusammen mit dem EFH auf eine Erbsumme von
    über CHF 1'000'000. Sie wären also gezwungen das Haus zu
    verkaufen um sich gegenseitig auszahlen zu können. Von einem
    eingenommenen und gesparten Franken bleiben so noch knapp 0.20 Rp.
    übrig! Aber Frau Wyss braucht hat Geld für Ihre Klientel! Im
    Kanton Bern bezahlen knapp 15% der Steuerzahler, 75 % der kantonalen
    netto Steuereinnahmen, dies sagt wohl alles aus!
  • Razimm | 25.09.2008, 14:49

    Hohe Erbschaften besteuern statt hart verdientes Einkommen

    Vererbtes Vermögen ist bereits mehrfach (zuerst als Einkommen und
    dann als Vermögen) beim Erblasser besteuert worden. Die
    vorgeschlagene Obergrenze von einer Million Franken tönt hoch,
    doch bei den hohen Grundstückspreisen von mehr als 1000 Fr./m2
    könnten sich manche Erben (namentlich Ehepartner) bei einer
    50%-Erbschaftrssteuer ein Leben im eigenen Haus bzw. im Elternhaus
    nicht mehr leisten.
    Razimm
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