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Die Swisscom darf laut Bundesamt für Kommunikation einen Festnetzanschluss nicht verweigern, wenn Rechnungen wegen unbezahlter 0906er-Nummern offen sind. Trotzdem verwehrte sie Manuela Zürcher aus Unterengstringen ZH den neuen Anschluss. Zuerst müsse sie 308 Franken zahlen, die sie seit 2003 schulde. Damals waren auf ihrer Rechnung Forderungen von Sex-Anbietern für 0906er-Nummern erschienen, die sie jedoch nie genutzt hatte. Dennoch leitetete die Swisscom damals die Betreibung ein, verfolgte die Sache aber nicht weiter.
Indem die Swisscom die Kundin fünf Jahre später vor die Wahl «Geld oder kein Festnetz» stellte, handelte die Firma illegal. Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus räumt ein «Versehen» ein – die Kundin erhielt den Anschluss.
08. September 2008 | eb
