|
(0) |
Unfall auf steiler Einfahrt in Tiefgarage.
Ein Autofahrer fuhr in die Einfahrt einer Tiefgarage. Weil sie 16 Prozent Gefälle hatte, konnte er beim Einbiegen vom Fahrersitz aus die Fahrbahn nicht vollständig überblicken. Deswegen übersah er einen 2-jährigen Knaben, überfuhr ihn und verletzte ihn schwer.
Für das Bundesgericht ist das eine fahrlässige schwere Körperverletzung. Denn der Fahrer musste mit einem Kind rechnen, zumal in der Nähe zwei Mütter mit Kinderwagen und einem weiteren Kleinkind standen. Der Fahrer hätte deshalb gemäss Bundesgericht aussteigen oder jemanden zu Hilfe bitten sollen. Diese Forderung sei «nicht lebensfremd».
Bundesgericht, Urteil 6B_126/2008 vom 14. 4. 2008.
19. Mai 2008 | upi
