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Ab nächstem Jahr wird der Verkauf von Glühlampen der Energieeffizienzklassen F und G verboten. saldo sagt, was das für die Konsumenten bedeutet.
Gut 30 Millionen Glühlampen werden jährlich in der Schweiz verkauft. Die herkömmlichen Glühlampen sind aber ein Auslaufmodell, weil sie im Verhältnis zur zugeführten Energie viel zu wenig Licht erzeugen. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass ab Anfang 2009 der Verkauf von Leuchtmitteln der schlechtesten Energieeffizienzklassen F und G verboten wird. Etwa ein Viertel aller verkauften Glühlampen gehört diesen beiden Klassen an.
Ersatzlampen: Teurer, aber viel sparsamer
Was ändert sich für die Konsumenten in den kommenden Monaten beim Leuchtmittelkauf? Punkto Ästhetik und Lichtqualität müssen bei den energieeffizienteren Leuchtmitteln Abstriche gemacht werden. Zudem sind diese in der Anschaffung teurer, machen das aber durch eine längere Lebensdauer und einen deutlich tieferen Stromverbrauch mehr als wett.
Softlampen: Diese Lampen, die ein warmes Licht in Weiss oder Pastelltönen ausstrahlen, werden aus den Regalen verschwinden. Nur für die Softlampen der Farbe Terracotta und des Typs Globe bieten die grossen Hersteller Philips und Osram Ersatz an in Form von vergleichbaren Energiesparlampen. Wer eine Leuchte hat, die nur mit einem bestimmten Typ von Softlampe gut aussieht, deckt sich am besten mit einem Vorrat ein.
Speziallampen: Hier fliegen aufs nächste Jahr einige energietechnisch schlechte Lampen aus dem Sortiment. Bei Philips etwa werden Anti-Insekten-Lampen, Nachtlichter und TV-Lampen gestrichen. Ausgenommen vom Verbot sind alle Speziallampen für Haushaltgeräte wie Backofen, Kühlschrank oder Mikrowelle.
Partylämpchen: Praktisch verschwinden werden die beliebten bunten Partylämpchen, wie sie oft in Gartenbeizen anzutreffen sind. Laut Bundesamt für Energie dürfen jährlich pro Hersteller und Modell gerade noch 10 000 Lämpchen verkauft werden. Ersetzen kann man sie bereits heute durch farbige LED-Lampen. «LEDs kommen aber noch nicht ganz an die Leuchtkraft von Birnen heran», schränkt Philips-Sprecher Raphael Wermuth ein.
Standard-Glühbirnen: Bei manchen Herstellern fallen bereits Standard-Glühbirnen in die Energieeffizienzklassen F oder G. Hier muss der Konsument künftig auf ein höher eingestuftes Leuchtmittel eines Markenherstellers ausweichen. Alternativ kann man eine stromsparende Halogenbirne einsetzen, die optisch fast wie eine Glühbirne aussieht, oder eine unschöne, aber effiziente Sparlampe verwenden.
Dekolampen: Für dekorative Lampen, die zum Beispiel in Form von Flackerkerzen mit sichtbarem Kohlefaden oder Goldbeschichtung erhältlich sind, gilt ab 2009 ebenfalls eine Mengenbeschränkung von jährlich 10 000 Stück. Die meisten Dekolampen werden aber gar nicht so häufig verkauft.
Bei Schnäppchen-Angeboten ist zurzeit Vorsicht geboten
Die Leuchtenhändler bereiten sich ebenfalls auf die neuen gesetzlichen Gegebenheiten vor. Bei Pfister etwa hat man für die Hälfte der betroffenen Leuchten bereits ein alternatives Leuchtmittel gefunden. Für die andern sucht man noch. «Falls wir für eine Leuchte nur eine optisch halbherzige Lösung finden, dann streichen wir sie aus dem Sortiment», sagt der zuständige Leiter Thomas Stephani.
Da die Händler aus dem Sortiment gefallene Reststücke liquidieren werden, ist beim Kauf einer Leuchte in der nächsten Zeit Vorsicht angebracht: Wer in einem Geschäft hochwertige Leuchten zum Schnäppchenpreis entdeckt, sollte sich genau erkundigen, ob die optisch schön passenden Leuchtmittel auch 2009 noch erhältlich sind. Will man auch für die weiteren Verbotsrunden gewappnet sein, kauft man sich am besten eine Leuchte, die für Lampen der Klassen A und B geeignet ist.
13. April 2008 | Thomas Lattmann
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