Artikel | K-Geld 02/2008
Unbehindert von Geldsorgen
Wer sich gegen Erwerbsausfall versichert, hat bei Invalidität wenigstens keine finanziellen Sorgen. K-Geld sagt, worauf es zu achten gilt.
Erwerbstätige, die nach einem Unfall invalid werden, sind meist ausreichend versichert. Wer jedoch wegen einer Krankheit invalid wird, muss in der Regel eine Einkommenseinbusse von 30 bis 40 Prozent hinnehmen.
Gegen dieses Risiko kann man sich absichern. Eine private Erwerbsunfähigkeits-Rente von 2000 Franken pro Monat kostet für einen 35-jährigen Mann rund 1300 Franken pro Jahr. Frauen zahlen 15 bis 20 Prozent weniger als Männer (siehe Tabelle im pdf-Artikel).
Darauf sollten Sie achten, bevor Sie eine Erwerbsunfähigkeits-Rente abschliessen:
- Klären Sie ab, wie viel Geld Sie von der IV und Ihrer Pensionskasse bei Invalidität infolge Krankheit erhalten. Wer eine gut ausgebaute Pensionskasse hat, braucht unter Umständen keine private Erwerbsausfall-Versicherung.
- Bei einigen Anbietern kann man auf die Deckung des Unfallrisikos verzichten. Das bringt 10 bis 15 Prozent günstigere Prämien.
- Überprüfen Sie die Höhe der versicherten Erwerbsunfähigkeits-Rente alle paar Jahre – besonders wenn Ihr Lohn deutlich gestiegen ist oder Sie die Stelle wechseln und in der neuen Pensionskasse unter Umständen bessere oder schlechtere Invalidenleistungen haben. Auch die Inflation kann dafür sorgen, dass Sie plötzlich unterversichert sind.
- Lohnsteigerungen und Inflation kann man bei einigen Gesellschaften auch mit einer indexierten Rente auffangen. Für diese zahlt man jedoch einen Aufpreis. Indexierung bedeutet: Die versicherten Renten steigen jedes Jahr automatisch um einen bestimmten Prozentsatz (meist zwischen 2 und 5 Prozent).
- Häufig wird vereinbart, dass die Rentenzahlungen der Gesellschaft mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters enden. Die Höhe Ihrer Erwerbsausfall-Rente sollte Ihnen erlauben, im Falle einer Invalidität etwas fürs Alter zu sparen. Sonst müssen Sie mit den Altersrenten aus AHV- und Pensionskasse auskommen.
- Erwerbstätige können die private Erwerbsausfall-Versicherung auch in der Säule 3a abschliessen und die Prämie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Sparpotenzial beträgt je nach Steuerprogression 20 bis 35 Prozent der Prämie.
31. März 2008 | Philipp Lütscher
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