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Manche Zahnärzte aus der EU arbeiten nur kurze Zeit in der Schweiz. Für Patienten bringt das Probleme: Bei Fehlern erhalten sie oft keinen Schadenersatz – weil die Zahnärzte im Ausland spurlos verschwunden sind.
Am Ostersamstag 2005 litt Renate Hansen aus Strengelbach AG unter starken Schmerzen an einem Backenzahn. In Strengelbach arbeitete über Ostern kein Zahnarzt. Deshalb meldete sich die 66-Jährige bei der «Aarauer Dentalhygiene & Zahnärztegemeinschaft» an. Was sie nicht wusste: Die Praxis hatte schon mehrfach Negativschlagzeilen wegen ihrer Behandlungen gemacht.
Am Ostersonntag zog Zahnarzt Dirk Arnold, ein deutscher Staatsangehöriger, in der Aarauer Dentalhygiene & Zahnärztegemeinschaft den kranken Zahn. Dabei passierte ihm ein Missgeschick: Er beschädigte den dahinter liegenden Backenzahn. Nachdem Dirk Arnold der Patientin auch noch einen Weisheitszahn gezogen hatte, war ihr rechtes Auge blutunterlaufen. «Ich sah aus wie ein Boxer nach einem Wettkampf», erinnert sich Renate Hansen.
Zwei weitere Zahnärzte – einer davon kam ebenfalls aus Deutschland – flickten den beschädigten Zahn. Dennoch litt Renate Hansen weiter unter Zahnschmerzen. «Den ganzen Sommer lang musste ich den Oberkiefer mit einem Eisbeutel kühlen», sagt sie. «Ich schluckte rund 120 Antibiotika-Tabletten. Ich hatte das Gefühl, dass mir die Zahnärzte nicht helfen konnten.»
Keiner war für Reklamationen zuständig
45-mal liess sich Renate Hansen in Aarau behandeln. Nacheinander machten sich sieben Zahnärzte an ihrem Gebiss zu schaffen. Die meisten stammten aus Deutschland. «Plötzlich waren sie wieder weg», erinnert sich Renate Hansen. Wegen der ständigen Wechsel verlor sie das Vertrauen in die Aarauer Praxis: «Ich werde mich nie mehr dort behandeln lassen.»
Glücklicherweise leidet Renate Hansen heute nicht mehr unter Zahnschmerzen. Doch ihr bleibt ein grosser finanzieller Schaden: Die AHV-Rentnerin, die Ergänzungsleistungen bezieht, hatte alle Rechnungen im Gesamtbetrag von 7000 Franken irrtümlicherweise selber bezahlt. Die AHV-Ausgleichskasse wollte aber nur zehn Prozent der Kosten übernehmen. Denn der Vertrauenszahnarzt der Kasse stellte massive Behandlungsfehler fest: Die Zahnärzte hätten einen intakten Zahn beschädigt und an einem anderen Zahn eine unnötige Wurzelbehandlung vorgenommen. Der Vertrauenszahnarzt schrieb: «Es handelt sich eindeutig um einen Haftpflichtfall seitens des Behandlers.»
Doch bei der Aarauer Dentalhygiene & Zahnärztegemeinschaft fühlt sich niemand zuständig für Haftpflichtfragen. Praxis-Gründer Daniel Marschall teilte der Patientin mit, alle Zahnärzte würden in der Aarauer Praxis auf eigene Rechnung arbeiten: «Reklamationen müssen Sie an die betreffenden Zahnärzte richten – nicht an mich. Ich bin für das Inkasso zuständig. Es ist Pflicht, dass jeder selbständige Zahnarzt eine Haftpflichtversicherung abschliesst.»
Die Suche nach den Zahnärzten, die Renate Hansen behandelt hatten, verlief jedoch im Sand, denn die meisten von ihnen sind nach Deutschland zurückgekehrt und spurlos verschwunden. Auch dem Gesundheitstipp gelang es trotz intensiver Nachforschungen nicht, mit Zahnarzt Dirk Arnold in Kontakt zu treten. Die Aarauer Praxis kennt seine neue Adresse angeblich nicht.
Daniel Marschall behauptet zwar: «Ich bin nicht Inhaber der Aarauer Dentalhygiene & Zahnärztegemeinschaft.» Recherchen des Gesundheitstipp zeigen aber: Marschall zieht die Fäden.
Laut Handelsregister ist er Vorstandspräsident der «A 1 ambulatorische 1. Hilfe Zahnärztegesellschaft». Diese «Zahnärztegesellschaft» betreibt in Aarau einen Notfalldienst – an der gleichen Adresse, mit der gleichen Telefonnummer und dem gleichen Personal wie die Aarauer Dentalhygiene & Zahnärztegemeinschaft. Das zeigt der Blick ins Telefonbuch. Auf ihrer Internet-seite nennt sich die Praxis noch mal anders, nämlich «AZG Aarauer Zahnärzte-Gemeinschaft». Laut Angaben im Internet ist die AZG wiederum Mitglied der «A 1 ambulatorische 1. Hilfe Zahnärztegesellschaft».
Rechtsstreit im Ausland: Schlechte Chancen
Daniel Marschall teilte dem Gesundheitstipp mit: «Die Aarauer Dentalhygiene & Zahnärztegemeinschaft bietet ihren Patienten eine Mediation und weitere Hilfestellung an.» Seiner Patientin Renate Hansen bot Marschall allerdings keine Mediation an.
Andrea Kunz, Beraterin für Zahnprobleme bei der SPO Patientenschutz, weiss, dass Renate Hansens Erlebnisse kein Einzelfall sind: «In einigen Gruppenpraxen arbeiten ausländische Zahnärzte, vor allem solche aus Deutschland, oft nur kurze Zeit», sagt sie.
Wenn sich die Zahnärzte die Klinke in die Hand geben, entstehen für die Patienten grosse Probleme: Niemand fühlt sich zuständig für Fehler – die behandelnden Zahnärzte sind über alle Berge. Andrea Kunz sagt: «Wenn ein Patient einen Rechtsstreit im Ausland ausfechten muss, wird es schwierig.»
Wie viele ausländische Zahnärzte in der Schweiz arbeiten, weiss niemand genau. Bis Ende 2007 hat die Schweiz über 1700 Zahnarzt-Diplome aus der EU anerkannt. Diese Zahl entspricht fast der Hälfte aller heute in der Schweiz arbeitenden Zahnärzte. Eine Zahnärzteschwemme befürchtet die Schweizer Zahnärztegesellschaft SSO aber nicht: «Viele Zahnärzte haben ihr Diplom eingereicht, aber gar keine Praxis eröffnet», sagt SSO-Sprecher Felix Adank.
Der Zahnarzt ist nach Deutschland abgereist
Auch Norbert Schmidt (Name geändert) liess sich in einer Gruppenpraxis in der Innerschweiz von einem deutschen Zahnarzt behandeln. Er setzte ihm im Mai 2007 drei Kronen ein. Doch der Zahnersatz passte nicht und begann zu bröckeln. Für den mangelhaften Zahnersatz verrechnete die Praxis doppelt so hohe Laborkosten wie offeriert.
Als Norbert Schmidt reklamierte, teilte ihm die Praxis mit, der Zahnarzt, der ihn behandelt hatte, sei nach Deutschland abgereist. Auch die Innerschweizer Gruppenpraxis schrieb dem Patienten, der deutsche Zahnarzt habe «selbständig» gearbeitet. Schmidt liess nicht locker und erreichte am Schluss eine faire Lösung: Er muss jetzt nur die offerierten Laborkosten zahlen. Zudem reparierte die Praxis die Schäden gratis.
Die Behörden schauen dem Kommen und Gehen der ausländischen Zahnärzte ratlos zu. Dorina Jerosch vom Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau sagt: «Was die Patientin Renate Hansen erlebt hat, sollte nicht vorkommen. Es ist aber schwierig, so etwas zu verhindern.» Und Alexander Duss vom Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement klagt: «Die Möglichkeiten der Kantone, unqualifizierten Anbietern den Zugang zum Markt zu verweigern, werden immer kleiner.»
Dass sich Betreiber von Gruppenpraxen aus der Verantwortung stehlen, hält die SSO für ethisch fragwürdig: «Sie sollen geradestehen für Fehler ihrer temporär tätigen Zahnärzte, die wegen Landesabwesenheit nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden können», erklärt SSO-Sprecher Felix Adank. «Lehnt ein Praxisinhaber gegenüber seinen Patienten jede Haftung ab, widerspricht das der Standesordnung der SSO. Das wäre ein Grund für den Ausschluss aus der Zahnärztegesellschaft.»
So schützen Sie sich vor unseriösen Zahnärzten
18. Februar 2008 | Andreas Gossweiler
