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Eine Mutter zog nach der Scheidung mit ihren Kindern vom französischen Huningue 8 Kilometer über die Grenze nach Binningen BL. Sie tat das gegen den Willen des Vaters, mit dem sie das Sorgerecht teilte.
Das Bundesgericht hielt fest, dass bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht jede unabgesprochene Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland eine Kindsentführung darstellt – unabhängig von der Distanz. Obwohl die inzwischen 14-jährige Tochter gegen eine Rückkehr nach Frankreich war, bestand das Gericht auf einer Rückführung. Für die Richter spielte auch keine Rolle, dass das Besuchs- und Sorgerecht nicht beeinträchtigt war, weil sich Vater und Kinder mit dem Velo in weniger als einer halben Stunde erreichen konnten.
Bundesgericht 5A_582/2007; öffentliche Beratung vom 4. Dezember 2007, schriftliche Begründung ausstehend.
18. Februar 2008
