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Artikel | K-Tipp 02/2008

Kopien dürfen nichts kosten

Bundesamt sagt: Apotheken dürfen für Rechnungskopien von den Kunden kein Geld verlangen.



Es stand in K-Tipp 15/ 07: Alle Krankenkassen-Versicherten müssen seit August 2007 eine Kopie der Rechnung erhalten – nicht nur von Ärzten und Spitälern, sondern auch von Apotheken.

Doch Therese Schenk aus Zuzwil BE sollte in ihrer Apotheke für die Kopie 1 Franken zahlen.Falsch, sagt nun das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG). Eine Kostenübernahme durch die Versicherten sei im Gesetz nicht enthalten. Es sei keinesfalls die Absicht gewesen, «die Versicherten für die gesetzlich vorgesehene Rechnungskopie mit einer separaten Gebühr zu belasten».

28. Januar 2008 | Ernst Meierhofer


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