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Artikel | K-Geld 6/2007

Ein Rückkauf kann teuer werden

Der Ausstieg aus einer Lebensversicherung oder Leibrente ist oft ein Verlustgeschäft. Aber damit nicht genug: Es drohen hohe Steuern.

Mehr als die Hälfte der Personen mit Sparversicherungen und auch viele mit Leibrenten lösen ihre Policen vor Ablauf auf und erhalten dann den sogenannten Rückkaufswert.

Dieser ist oft enttäuschend tief, weil die Versicherung viele interne Kosten von den einbezahlten Prämien abzieht. Zudem drohen je nach Zeitpunkt und Art der Versicherung hohe Steuern.

Die Rückkaufsumme auf Leibrenten ist zu 40 Prozent zusammen mit dem übrigen Einkommen steuerbar. Es spielt dabei keine Rolle, wann der Rückkauf erfolgt.

Bei einer Rückkaufsumme von 500 000 Franken müssen in den meisten Kantonen und beim Bund also 200 000 Franken versteuert werden. Dieser Betrag wird in eine Rente umgerechnet.

Die Rente liegt bei 10 154 Franken für einen 65-jährigen Mann. Dieser Betrag wird zum übrigen Einkommen, beispielsweise 50 000 Franken, hinzugezählt. Die rund 60 000 Franken sind ausschlaggebend für den zur Anwendung kommenden Steuersatz.

Für 60 000 Franken sind das zum Beispiel 15 Prozent. Die 200 000 Franken werden demnach mit 15 Prozent besteuert – das macht 30 000 Franken Steuern.

Bei rückkauffähigen Kapitalversicherungen muss man unterscheiden zwischen periodisch bezahlten und solchen, die über eine Einmalprämie finanziert wurden.

Der Rückkauf einer Einmalprämien-Versicherung ist steuerfrei, wenn sie vor Vollendung des 66. Altersjahres abgeschlossen wurde, die versicherte Person beim Rückkauf mindestens 60 Jahre alt ist und die Versicherung mindestens fünf Jahre gelaufen ist. Bei fondsgebundenen Versicherungen sind es zehn Jahre.

Ist eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, so wird der Ertrag zusammen mit dem übrigen Einkommen voll besteuert. Als Ertrag gilt die Differenz zwischen der Rückkaufsumme und der einbezahlten Prämie.

Periodisch finanzierte Versicherungen müssen mindestens fünf Jahre gelaufen sein (zehn Jahre bei fondsgebundenen). Dann ist der Ertrag beim Rückkauf steuerfrei.

Der Rückkauf unterliegt der Verrechnungssteuer von 8 Prozent.



07. Dezember 2007 | Fredy Hämmerli


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