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Artikel | K-Geld 6/2007

Fristen wie zu Grossvaters Zeiten

Der elektronische Handel würde längst kürzere Fristen zulassen. Trotzdem benötigen fast alle Börsen drei bis fünf Arbeitstage, bis sie das Geld aus getätigten Geschäften gutschreiben.

Karl Albers (Name geändert) aus Kilchberg ZH ärgert sich über seine Banken, die Raiffeisen Zürich und die Zürcher Kantonalbank. Beide benötigten fast eine Woche, bis sie den Erlös aus verkauften Aktien seinem Konto gutschrieben, im Fachjargon valutierten.

Dabei hatte Albers die Verkäufe «bestens», also ohne jede Einschränkung in Auftrag gegeben. Und es handelte sich um täglich gehandelte Schweizer Aktien.

Doch Albers und viele andere Anleger, die sich über die langen Fristen ärgern, tun den Banken unrecht: Nicht die Banken entscheiden über die Valutafristen, sondern die Börsen. Sie bestimmen die Regeln des Börsengeschäftes, die sogenannten Usanzen. Alle Banken und Händler haben sich daran zu halten.

An der Schweizer Börse SWX gilt für die Valuta die Usanz: drei Werktage nach Erteilung des Auftrags. An der Eurex und der Xetra sind es zwei Tage, bei Optionen bis vier Tage.

Es müssten für alle Marktteilnehmer dieselben Spielregeln gelten, rechtfertigen die Börsenverantwortlichen die langen Fristen. Auch ein Australier, der zehn Zeitzonen entfernt einen Auftrag erteile, müsse sichergehen können, dass er nicht schlechter behandelt werde als ein Schweizer. Zudem benötige der Abwicklungsprozess viel Zeit.

«Diese Fristen sind notwendig, um die korrekte Disposition der Titel sicherstellen zu können», sagt SWX-Sprecher Werner Vogt. Heiner Seidel, Sprecher der Deutschen Börse in Frankfurt, drückt sich um eine Stellungnahme: «Ich glaube nicht, dass wir zu diesem Thema ein offizielles Statement abgeben wollen», schreibt er K-Geld.

Das laufe «wie zu Zeiten von Grossvaters Ringhandel, als die Kurse noch mit Kreide auf der Wandtafel notiert wurden», kritisiert dagegen ein erfahrener Börsianer. Im Zeitalter des elektronischen Handels hätten solche Fristen keine Berechtigung mehr.

Diese Auffassung scheinen auch viele Schweizer Banken zu teilen, die sich dazu jedoch vorsichtiger ausdrücken: «Eine dreitägige Valutafrist ist nicht mehr zeitgerecht», sagt etwa Alexander Hess, Produktmanager bei Raiffeisen. Für eigene Fonds strebe Raiffeisen eine Frist von einem Tag an. Albert Steck von der Migros-bank hält «eine Usanz von zwei Tagen für angemessen».

Auch Dorjee Kokasang von der Credit Suisse sagt: «Wir begrüssen jede Entwicklung, die zu einer Verkürzung der Valuta-Fristen führt.»

Bei der SWX stossen sie damit vorläufig noch auf taube Ohren: Eine Fristverkürzung «ist derzeit kein Thema», sagt SWX-Sprecher Vogt.

07. Dezember 2007 | Fredy Hämmerli


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