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Artikel | K-Tipp 13/2007

Knusperli aus Butterfisch verboten

Im April warnte der K-Tipp vor «Bauchweh-Knusperli», jetzt haben die Behörden endlich reagiert: Buttermakrelen dürfen nicht mehr für Fischknusperli verwendet werden.

Butterfisch: In der Schweiz im Verkauf, im Ausland verboten», kritisierte der K-Tipp in Ausgabe 7/07. Der Hintergrund: Wenn Buttermakrelen statt Felchen und Egli als Vorspeise und Knusperli in Restaurants aufgetischt werden, drohen Krämpfe, Kopfschmerzen, heftiges Bauchweh, Erbrechen und Durchfall. Denn Butterfisch ist extrem ölhaltig und hat abführende Eigenschaften. Australische Forscher haben denn auch nach- gewiesen, dass ein Drittel aller Personen nach dem Verzehr solcher Fische mit starkem Durchfall rechnen müssen.
Vorerst unternahmen Schweizer Behörden nichts. Im Mai warnte auch der Wirteverband vor den «Bauchweh-Knusperli». Jetzt hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) reagiert – und «die Abgabe von Buttermakrelen in Gastronomie- und anderen Verpflegungsbetrieben» verboten. Geräuchterter Butter- fisch sei zwar problemlos geniessbar. Aber als Knusperli «ist diese Zubereitungsart nicht geeignet», um den Fettanteil im nötigen Ausmass zu verringern.

05. September 2007 | Thomas Vonarburg


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Knusperli aus Butterfisch verboten
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