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Wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt

Das Arbeitsgericht Zürich hat die fristlose Entlassung einer Fililalleiterin
gutgeheissen, die einem Lehrling zu nahe trat. Aufgrund des Beweisverfahrens erachtete es das Gericht als bewiesen, dass «das Verhältnis Filialleiterin -Lehrling weit über das hinausging, was zwischen einer Geschäftsführerin
einer Verkaufsfiliale und einem Lehrling normal ist».
Das sei ein wichtiger Grund, der eine fristlose Entlassung rechtfertige. Zumal der Arbeitgeber der Filialleiterin vorher noch die Versetzung in eine andere Filiale angeboten habe, was diese aber ablehnte.

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AN050690 vom 19. Juni 2006

05. September 2007


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Wegen sexueller Belästigung fristlos gekündigt
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Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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