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Artikel | Haus & Garten 03/2007

Vierbeinigen Ausreissern auf der Spur

Katze entlaufen? Hund abgehauen? Meersäuli verschwunden? Kantonale Meldestellen und Datenbanken im Internet helfen bei der Suche nach den vermissten Lieblingen.

Täglich werden in der Schweiz mehrere Hundert Haustiere als vermisst gemeldet. Hunde entwischen über den Gartenzaun, Katzen kehren von ihren nächtlichen Streifzügen nicht mehr zurück.
Wenn der geliebte Vierbeiner spurlos verschwindet, ist die Aufregung meist gross. Viele Tierbesitzer wissen nicht, wo sie mit der Suche beginnen sollen.
Häufig bringt gründliches Nachforschen im Wohnquartier das vermisste Tier zurück. Flugblätter und Suchplakate mit Bild und einem detaillierten Steckbrief des Ausreissers können zum entscheidenden Tipp verhelfen, ebenso ein Anruf bei einem nahgelegenen Tierheim, bei der Polizei oder beim Tierarzt.

Kantonale Meldestelle: Erfolgsrate von einem Drittel

Was viele Tierbesitzer nicht wissen: In jedem Kanton gibt es eine offizielle Meldestelle für vermisste bzw. zugelaufene Tiere. Die meisten Meldestellen sind vernetzt mit der schweizerischen Online-Datenbank des Tierschutzverlags Zürich. Darin werden alle vermissten und gefundenen Tiere nach Kantonen geordnet aufgelistet.
Unter www.tierschutz.ch kann man sein vermisstes Tier gleich selber in die Online-Datenbank eintragen oder ein Findeltier melden. Diese Dienstleistung ist gratis, und die Chancen stehen nicht schlecht, dass ein verschwundener Vierbeiner plötzlich im Internet auftaucht. Laut der Organisation werden rund ein Drittel der vermissten Tiere durch die kantonalen Meldestellen zurückgeführt. Die genaue Rückführrate ist freilich nicht bekannt, weil längst nicht alle Besitzer eine selbständige Rückkehr ihres Tiers melden. Übrigens: Auch entschwundene Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen und Reptilien lassen sich so aufspüren.
Eine ähnliche Dienstleistung bietet die Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ an. Die private Organisation nimmt zudem rund um die Uhr telefonische Fund- und Vermisstmeldungen entgegen (Adresse siehe PDF).

Findeltiere muss man beim Kanton melden

Katzen und Hunde verschwinden in der Regel nicht spurlos. Früher oder später treibt es sie in die Nähe von Menschen, die es gut mit ihnen meinen. Ein voller Fressnapf, ein warmes Plätzchen zum Schlafen – so lässt es sich auch fern von zu Hause gut leben.
Aber aufgepasst: Wer ein scheinbar herrenloses Haustier bei sich aufnimmt, ist laut Gesetz dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen kantonalen Stelle zu melden. Kann der Besitzer innert zwei Monaten nicht ausfindig gemacht werden, darf der Finder das Tier behalten. Oder das Findeltier wird einem Tierheim anvertraut, das nach Ablauf der zweimonatigen Frist frei darüber verfügen kann.
Die Chance, ein vermisstes Tier wiederzufinden, steigt beträchtlich, wenn es mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank des Animal Identity Service (Anis) registriert ist. Seit Anfang 2007 ist dies für alle Hunde in der Schweiz obligatorisch. Nur ältere Hunde, die bereits gut lesbar tätowiert sind, müssen keinen Chip tragen.

Ausreisser: Acht von zehn sind Katzen


Der Chip mit der Identitätsnummer des Tieres befindet sich in einer reiskorngrossen Glaskapsel. Diese Kapsel setzt der Tierarzt mit einer Spritze hinter dem linken Ohr des Tieres ein. Der einmalige Eingriff ist vergleichbar mit einer Impfung.
Tierärzte, Polizei, Tiermeldestellen und Tierheime können so jedes Tier identifizieren und den Besitzer feststellen. Ein Chip macht deshalb nicht nur bei Hunden Sinn. Die Investition von rund 70 Franken kann sich auch für Katzen mit Auslauf lohnen. Bei ihnen ist die Zahl der Ausreisser besonders hoch. Acht von zehn entlaufenen Tieren sind Katzen. Viele landen im Tierheim, weil es nicht gelingt, den Besitzer ausfindig zu machen.


Tipps

Dass eine Katze eine Nacht nicht nach Hause kommt, ist normal – besonders in der Paarungszeit. Lässt sie sich jedoch – entgegen ihren Gewohnheiten – längere Zeit nicht blicken, sollte man eine Suchaktion einleiten.

  • Halten Sie stets ein aktuelles Foto der Katze bereit für Suchplakate und Vermisstmeldungen im Internet.
  • Kennzeichnen Sie Ihre Katze mit einem beschrifteten Halsband, einer Adresskapsel, einer Fundmarke der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ oder einem Mikrochip.
  • Suchen Sie vor allem nachts nach der Katze.
  • Bitten Sie Ihre Nachbarn, einen Blick in Keller, Garagen, Einstellhallen, Geräteschuppen zu werfen.
  • Sind Sie kürzlich umgezogen? Suchen Sie die Katze auch am alten Wohnort und benachrichtigen Sie Ihre ehemaligen Nachbarn.
  • Wer seiner Katze Auslauf gewährt, muss immer damit rechnen, dass es sie in die Ferne zieht. Ein wenig lässt sich der Freiheitsdrang der Stubentiger zügeln:
  • Lassen Sie die Katze kastrieren bzw. sterilisieren. Kastrierte Tiere bleiben eher in ihrem Revier.
  • Junge Kätzchen sollten erst ins Freie, wenn sie sich in der Wohnung gut eingelebt haben. Das kann einige Wochen dauern.
  • Nach einem Umzug zieht es manche Katzen an ihren alten Ort zurück. Katzen, die früher Auslauf hatten, sollten frühestens nach zwei Wochen unter Aufsicht die neue Umgebung erkunden. Ab einer Distanz von fünf Kilometern ist die Gefahr gering, dass die Katze zum alten Wohnort zurückwandert.

31. August 2007 | BARBARA JUD


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