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Artikel | K-Geld 04/2007

Späte Liebe: Ehe oder Konkubinat?

Immer häufiger stehen auch ältere Paare vor der Frage Heirat oder Konkubinat. Aus finanziellen Überlegungen spricht vieles für die Ehe – aber nicht alles.

Wer das bisherige Leben mehrheitlich in traditioneller Rollenverteilung verbracht hat, sollte aus finanziellen Gründen eher heiraten. Die Ehe sichert jenen Partner besser ab, der wenig gearbeitet hat und wenig Vermögen aufbauen konnte. Arbeiten jedoch beide Partner seit langen Jahren, ist das Konkubinat finanziell oft interessanter.
Folgende Aspekte sollte man berücksichtigen:

AHV/Pensionskasse

Die Höhe der AHV-Rente ist abhängig vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen und von der Anzahl Beitragsjahre. Versicherte ohne Beitragslücken erhalten je nach Durchschnittseinkommen zwischen 13 260 Franken und 26 520 Franken pro Jahr.
Ehepartner kommen zusammen auf höchstens 39 780 Franken. Konkubinatspartner können gemeinsam bis zu 53 040 Franken AHV-Rente erhalten, wenn beide Partner Anspruch auf die Maximalrente haben.
Viele Pensionskassen hingegen benachteiligen Konkubinatspaare. Während hinterbliebene Ehegatten eine lebenslange Witwen- oder Witwerrente von mindestens 60 Prozent bekommen, gehen hinterbliebene Konkubinatspartner bei vielen Pensionskassen leer aus.
Mit einem Kapitalbezug statt einer PK-Rente lässt sich die finanzielle Situation für den hinterbliebenen Konkubinatspartner verbessern. Weniger wichtig ist dieser Hinterbliebenenschutz, wenn beide Konkubinatspartner ein stattliches PK-Vermögen aufgebaut haben.

Erbrecht

Ehepartner können sich im Todesfall gegenseitig besser finanziell absichern als Konkubinatspartner. Der hinterbliebene Ehepartner erhält auch ohne spezielle Anordnungen mindestens die Hälfte des Vermögens seines verstorbenen Partners. Und es gibt mehrere Möglichkeiten, ihn weitergehend zu begünstigen.
Konkubinatspartner dagegen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil am Erbe ihres Partners. Hinterlässt ein Partner Kinder, kann er seinem Lebenspartner im Testament lediglich ein Viertel seines Nachlassvermögens vermachen. Der Pflichtteil der Kinder beträgt drei Viertel.
Benachteiligt sind Konkubinatspartner auch bei den Erbschaftssteuern. Während Ehepartner ausser im Kanton Jura überall steuerfrei erben, betragen die Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner je nach Kanton bis zu 50 Prozent.

Steuern

Verheiratete Doppelverdiener zahlen beim Bund höhere Einkommenssteuern. Schuld daran ist die Steuerprogression. Sie führt dazu, dass höhere Einkommen prozentual stärker belastet werden als tiefere. Die Progression wirkt sich bei Ehepaaren stärker aus, weil die Einkommen beider Ehegatten zusammengezählt werden.
Andererseits profitieren Verheiratete bei der Staatssteuer (Kantonssteuer) von einem niedrigeren Steuertarif als Konkubinatspaare und von einem Doppelverdienerabzug. Damit werden Ehepaare bei der Staatssteuer besser behandelt als Konkubinatspaare.
Bei der Bundessteuer kommen ab 2008 neue Abzüge für Doppelverdiener-Ehepaare zum Tragen. Trotzdem werden bei der Bundessteuer Konkubinatspaare auch weiterhin weniger zur Kasse gebeten als verheiratete Doppelverdiener.

31. August 2007 | Philipp Lütscher


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