SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Gesundheits-Tipp 7+8/2007

Roter Farbstoff in Pillen: Vorsicht vor Allergien

Der Farbstoff Erythrosin oder E 127 ist problematisch. Dennoch ist er in unzähligen Arzneimitteln enthalten.

Petra Moser (Name geändert) aus Winterthur erkrankte vor zwei Jahren an einer Lungenentzündung. Ihr Arzt verschrieb ihr das Medikament Codipront, das den Husten dämpft. Nachdem Petra Moser Codipront genommen hatte, bekam sie einen stark juckenden Nesselausschlag. Da stellte sich heraus: Das Medikament enthält den Farbstoff Erythrosin (E 127), der die Kapseln des Hustenmittels rot einfärbt. Und Petra Moser reagiert auf Erythrosin allergisch. «Es ist unsinnig, dass die Hersteller die
Pillen färben», ärgert sich Moser. Das diene nur dazu, den Verkauf der Produkte anzukurbeln.
Codipront ist aber nur eines von über hundert Arzneimitteln, die Erythrosin enthalten. Es findet sich auch in Migränemitteln und Eisenpräparaten.

«Der Farbstoff besteht zu 50 Prozent aus Jod»
Für Heinz Knieriemen, Autor mehrerer Fachbücher zum Thema Lebensmittel- und Kosmetikzusatzstoffe, ist es unverständlich, dass in Arzneimitteln ein Farbstoff wie Erythrosin enthalten sein darf. «Künstlich hergestellte Farbstoffe haben in Medikamenten nichts zu suchen», betont er. In der Schweiz und in der EU darf Erythrosin in Lebensmitteln nur noch in Kirschenkonserven wie Cocktailkirschen vorkommen. Für Arzneimittel hingegen gibt es nicht einmal eine Einschränkung. Fachmann Knieriemen ergänzt: «Erythrosin ist einer der bedenklichsten Farbstoffe in Medikamenten.» Er besteht aus rund 50 Prozent Jod. Der Stoff kann neben Allergien auch Krankheiten der Schilddrüse fördern.

Sehr hohe Dosen führten zu Schilddrüsen-Problemen
Codipront-Hersteller Pfizer stützt sich auf die Vorgaben des Heilmittelinstituts Swissmedic. Pfizer-Sprecher Hans Groth: «Die Behörde erachtet Erythrosin als nicht gesundheitsgefährdend und lässt es deshalb in Arzneimitteln zu.»
Monique Helfer von Swissmedic präzisiert, E 127 sei bloss in einer kleinen Menge für Medikamente erlaubt. Und in Versuchen mit Ratten habe der Farbstoff nur nach sehr hohen Dosen Veränderungen der Schilddrüsen ausgelöst.
Das ist für Petra Moser kein Trost. Sie hat für sich die Konsequenzen gezogen: Bevor sie ein Medikament kauft, liest sie jeweils die Packungsbeilage - und zwar ganz genau. Enthält das Präparat E 127, erkundigt sich Moser beim Apotheker, ob es ein ähnliches Medikament ohne Erythrosin gibt.
- Weil der Farbstoff gesundheitlich heikel ist, muss er auf jeder Patienteninfo als Erythrosin (E 127) deklariert sein.

Buchtipp
«Allergien: Erkennen und behandeln». Bestellen Sie den Gesundheitstipp-Ratgeber auf Seite 13 oder unter www.gesundheitstipp.ch.

Erythrosin: Lesen Sie die Packungsbeilage
- Die Packungsbeilage von Medikamenten enthält Informationen über die verwendeten Farbstoffe.
- Generikum und Originalpräparat haben die gleichen Wirk-, aber nicht immer die gleichen Hilfs- und Farbstoffe.
- Verschreibt Ihnen der Arzt ein Mittel mit Erythrosin (E 127): Erkundigen Sie sich beim Apotheker, ob es eine Alternative gibt.

04. Juli 2007 | Claudia Benetti


Beitrag als PDF
Roter Farbstoff in Pillen: Vorsicht vor Allergien
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Heftiger Streit ums Gefahr fürs Herz: Zu viel Fructose in Fertigprodukten Übergewicht schadet auch der Haut
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten