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Artikel | Gesundheits-Tipp 7+8/2007

«Was dieser Arzt macht, ist nur noch Schikane»

Seit zwei Jahren verlangt Claudine Gruber von Kinderarzt Jean-Claude Wetzel die Krankenakten ihrer Kinder.
Doch dieser verweigert die Herausgabe. Jetzt drohen ihm die Behörden mit einer Strafanzeige.

Viele Jahre war Claudine Gruber mit dem Kinderarzt Jean-Claude Wetzel sehr zufrieden. Vorbildlich habe er ihre beiden Töchter Jennifer und Chantal betreut. «Einmal», so erinnert sich Claudine Gruber, «kam er sogar mitten in der Nacht, als Jennifer eine Nierenbecken-Entzündung hatte.» Doch in den letzten Jahren sei der Kinderarzt aus Wetzikon ZH während der Sprechstunden gestresst und unaufmerksam gewesen: «Im Gespräch verlor er immer wieder den roten Faden.»
Claudine Gruber und ihr Mann entschlossen sich Ende 2005, den Arzt zu wechseln. Sie baten Wetzel, die Krankengeschichten der Töchter dem Hausarzt weiterzuleiten. Doch Wetzel weigerte sich: Claudine Gruber bekomme die Akten erst, wenn sie eine Laborrechnung bezahle, die noch offen sei. Claudine Gruber bezahlte. Nichts geschah.
Nach der dritten Aufforderung, die Dossiers herauszurücken, schrieb Wetzel: Vorher müsse sie unterschreiben, dass sie «auf sämtliche Ansprüche verzichtet, insbesondere auch auf Schadenersatzansprüche wegen allfälliger Behandlungsfehler». Sollten nach vier Wochen das Formular nicht unterschrieben und die Akten nicht abgeholt sein, «dann nehmen wir an, dass Sie auf die Dossiers Ihrer Kinder verzichten und wir diese vernichten können».
Für Claudine Gruber ist klar: «Hier geht es nicht mehr um die Sache, das ist nur noch Schikane. Er will zeigen, dass er am längeren Hebel sitzt.»

Gesundheitsdirektion schaltet sich ein
Doch da könnte sich Wetzel täuschen. Unterdessen hat Claudine Gruber nämlich die Zürcher Gesundheitsdirektion eingeschaltet. Diese schrieb Wetzel per Einschreiben: «Wir bitten Sie, den Eltern die vollständigen Krankengeschichten zuzustellen.»
Doch Wetzel beharrt darauf, dass Claudine Gruber zuerst schriftlich auf alle Ansprüche verzichten müsse. «Das entspricht den Richtlinien der Ärzteorganisation FMH und der Zürcher Gesundheitsdirektion», schreibt Wetzel dem Gesundheitstipp. Nur: Diese Richtlinie bezieht sich ausschliesslich auf den Fall, dass ein Patient das Original der Krankengeschichte verlangt. Claudine Gruber wäre aber auch mit Kopien zufrieden.
Auch Margrit Kessler von der Schweizerischen Patientenorganisation kritisiert Wetzel scharf: «Die Krankengeschichten gehören dem Patienten», stellt sie klar, «nicht dem Arzt.» Er müsse sie herausgeben, ohne Bedingungen zu stellen, «und hat sicher nicht das Recht, sie zu vernichten».
Gegenüber dem Gesundheitstipp bestreitet Wetzel den Inhalt seines Briefes. Er habe «nicht mit der Vernichtung der eigentlichen Dossiers gedroht», damit seien nur Berichte von anderen Ärzten gemeint gewesen. Der Brief an Claudine Gruber war aber anders formuliert. Weiter schreibt Wetzel, er hätte dem neuen Arzt auf Anfrage «zu jedem Zeitpunkt» Auskunft zur Krankengeschichte der Mädchen gegeben. «Hingegen bedeutet eine gesamte Dossierübergabe ein gegenseitiges Verzichten auf sämtliche Ansprüche. Mein Anspruch war die offene Rechnung.»
Ende Juni schrieb die Gesundheitsdirektion Wetzel erneut: Er solle Claudine Gruber «umgehend» eine Kopie der Krankengeschichte aushändigen. «Sonst werden wir gegen Sie Strafanzeige erheben.»

Ärzteverein macht sich Sorgen um den Kollegen
Zu den Gründen, die zum Arztwechsel führten, schreibt Wetzel, er habe dies «nicht so wahrgenommen». Doch Claudine Gruber ist nicht die einzige Mutter, die sich über Wetzel beklagt. Martin Schneider, Präsident des Ärztevereins Wetzikon, bestätigt, dass man sich seit Längerem Sorgen über «solche Auffälligkeiten» mache: «Wetzel hat lange Zeit als fachlich hervorragender, menschlich feinfühliger Kinderarzt gegolten, genial im Umgang mit Kindern und Eltern. Doch in letzter Zeit haben wir immer wieder Unerfreuliches gehört.» Als Grund würden private und gesundheitliche Probleme vermutet.
Wetzel schreibt, es sei «unzulässig», hier gesundheitliche Gründe anzuführen. Er räumt aber ein:
«Ich habe über hundert Stunden pro Woche gearbeitet und war zu stark belastet. Durch eine Umstrukturierung konnte ich dies deutlich verbessern.»

Krankengeschichte: Das sind Ihre Rechte
- Die Krankengeschichte ist Eigentum des Patienten. Auf Verlangen muss der Arzt sie aushändigen.
- Der Arzt darf Kopien der Krankengeschichte behalten.
- Als Patient können Sie auch kostenlose Kopien verlangen.
- Nur bei besonders grossem Aufwand fürs Kopieren darf der Arzt eine Gebühr verlangen.
- Der Arzt muss das Patientendossier während mindestens zehn Jahren aufbewahren.
- Lassen Sie sich Dossier oder Kopien nach Hause senden und schicken Sie sie dem neuen Arzt. So wissen Sie genau, wo sich die Unterlagen befinden.
- Mehr Infos: Saldo-Ratgeber «Die Rechte der Patienten», Bestellkarte auf Seite 13.

Hatten Sie jemals Probleme mit Ihrem Arzt, als Sie Einblick in Ihre Krankengeschichte verlangten? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen:
Redaktion Gesundheitstipp, Postfach 277, 8024 Zürich oder redaktion@gesundheitstipp.ch

04. Juli 2007 | Christian Egg


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