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Artikel | K-Tipp 12/2007

Rätselraten am Gemüsestand

Nervig: Bei offen verkauftem Obst und Gemüse gibts keine eindeutige Angabe des Herkunftslands.

Frederic Felder kauft am liebsten einheimisches Obst und Gemüse. Dafür ist er auf eine klare Herkunftsdeklaration angewiesen. In der Migros jedoch müsse man oft raten, woher die Ware stammt: Beim Chicorée zum Beispiel, sagt Felder, hatte er letzthin gleichzeitig Schweiz und Belgien als Herkunftsländer zur Auswahl, bei Tomaten Schweiz und Holland, bei Erdbeeren Italien und Spanien. Für Felder ein Ärgernis: «Erdbeeren aus Spanien meide ich normalerweise.»
Im Offenverkauf seien Mehrfachdeklarationen mit bis zu drei Länderbezeichnungen erlaubt, sagt Migros-Sprecherin Monika Weibel. Tatsächlich sind die Anbieter gesetzlich nicht verpflichtet, bei Gemüse und Früchten das Herkunftsland (oder allenfalls mehrere) anzuschreiben. Bei entsprechenden Fragen der Kunden muss das Personal aber Auskunft geben können. Anders sieht es bei verpackten Lebensmitteln aus: Hier muss das Produktionsland immer und eindeutig ausgewiesen sein.
Felder bleibt dabei: «Diese Mehrfachdeklarationen sind nicht konsumentenfreundlich.»
(ohm)
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20. Juni 2007


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Rätselraten am Gemüsestand
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