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Die Versuchung, im Sommer barfuss oder in Flip-Flops Auto zu fahren, ist gross. Doch wenn es zu einem Unfall kommt, kann das teuer werden.
Zwar gibt es laut Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (Astra) für dieses Thema in der Schweiz keine ausdrückliche Regelung. Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes verlange jedoch, dass der Lenker dafür sorgen müsse, dass er beim Fahren nicht behindert werde. Insbesondere mit Flip-Flops bestehe die Gefahr, vom Bremspedal abzurutschen. «Kommt es zu einem Unfall, für den ungeeignete oder fehlende Schuhe die Ursache waren, hat sich der Fahrer strafbar gemacht und muss dafür die Verantwortung tragen», so Rohrbach.
mif
13. Juni 2007
