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Ich arbeite als Hostess in einer Ausstellung. Meine Arbeit beginnt um 8 Uhr morgens und dauert bis 18 Uhr. Ich konnte bis jetzt nur zweimal eine Viertelstunde in die Pause gehen. Ist das zulässig?
Nein. Wenn Sie mehr als neun Stunden pro Tag arbeiten, muss Ihnen der Arbeitgeber einen Unterbruch von mindestens einer Stunde ermöglichen. Je länger Sie arbeiten, desto länger sind auch die vorgeschriebenen Pausen. Wer länger als fünfeinhalb Stunden arbeitet, hat eine Viertelstunde Pause zugut, ab sieben Stunden Arbeit schreibt das Gesetz eine halbstündige Pause vor.
Ziehen Sie Ihre Pausen ein! Denn die Unterbrüche sind wichtig für Ihre Gesundheit: So können Sie sich erholen (siehe auch K-Tipp-Ratgeber «Arbeitsrecht», zu bestellen auf Seite 9).
13. Juni 2007
