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Artikel | K-Tipp 11/2007

Papageieneier in der Zahnpasta

Geschützte Tiere und Pflanzen als Souvenirs: Das ist strafbar.
Richard Lehner vom WWF sagt, worauf man achten muss.

K-Tipp: Was wird am Schweizer Zoll am häufigsten beschlagnahmt?
Richard Lehner: Die Liste ist lang. Zum Beispiel Elfenbein, Schmuck aus Muscheln und Korallen, Stiefel, Taschen, Gürtel oder Portemonnaies aus Schlangenhaut, Orchideen, Kakteen, Mäntel aus Wildtier-Fellen, Shahtoosh-Schals, also aus der Wolle von Tibet-Antilopen, Kaviar und Tiere wie Papageien.
Was war für Sie der bisher «grausigste» Fund?
Jemand hatte Eier einer seltenen Papageienart in einer Zahnpastatube versteckt.
Sind sich die Leute nicht bewusst, dass die Einfuhr verboten ist, oder wird absichtlich ein gewisses Risiko einkalkuliert?
Bei über der Hälfte der Touristen steckt keine böse Absicht dahinter. Sie meinen, sie dürften mitnehmen, was herumliegt. Der andere Teil hofft, am Zoll nicht ertappt zu werden. Dies wird jedoch immer schwieriger. Die Beamten sind inzwischen gut geschult.
Welche Länder sind bekannt für den Handel mit verbotenen Souvenirs?
An der Spitze liegen Afrika, Asien und ganz Amerika. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern Unerlaubtes zu kaufen.
Wie vermeidet man den Kauf illegaler Souvenirs?
Das ist im Prinzip ganz einfach: Bewusst shoppen, bei Unsicherheiten nachfragen und hartnäckig bleiben. Im Zweifelsfall: Hände weg!
Viele Andenken - ob Pflanzen oder geschützte Tiere - dürfen mit einer Bewilligung eingeführt werden. Wer macht die Touristen auf die Bestimmungen aufmerksam?
Ein seriöser Händler hat die nötigen Papiere zur Hand. Doch ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich im Vorfeld - am besten vor der Abreise in die Ferien - über die Bestimmungen zu informieren.
Was passiert, wenn jemand ein Andenken oder ein Tier ohne die nötigen Papiere einführen will?
Es wird eingezogen, konfisziert. Und wenn man die Dinge oder Tiere am Zoll nicht deklariert hat, kann dies zusätzlich zu einem Strafverfahren oder einer Geldbusse führen. Die Busse kann im Extremfall bis zu 100 000 Franken betragen.

Damit gehen Sie kein Risiko ein
Nicht alles, was in fernen Ländern an Souvenirs angeboten wird, ist heikel oder gar verboten. Wer Mitbringel mit Bedacht kauft, muss kein schlechtes Gewissen haben und unterstützt oft erst noch lokale Märkte.
Einige Ferienandenken, bei denen man laut WWF bedenkenlos zugreifen kann:
- Holzschnitzereien mit den Gütesiegeln FSC und Good Woods
- Geflochtene Korbwaren, Hüte, Matten
- Töpferwaren
- Spielzeug aus Draht und Blech
- Schmuck aus Glas und Steinen
- Kokos-Schalen und -Schmuck
- Stoffe aus Wildseide, Leinen, Hanf
- Bilder
- Schmuck, Schalen und Figuren aus Speckstein
Weitere Infos
Faltblatt «Augen auf bei Souvenirs» (links) oder im Internet unter www.wwf.ch/souvenir.
Details zu den gesetzlichen Einfuhrbestimmungen: www.cites.ch.

06. Juni 2007 | Interview: Susanne Rufer


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