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Artikel | saldo 10/2007

Im falschen Zug - Strafklage am Hals

Bei den SBB kann eine Irrfahrt teuer zu stehen kommen. Rudolf von Schumacher aus Rieden (AG) nahm in Zürich irrtümlich den Zug nach Olten statt nach Baden. In Olten stieg er direkt in einen Zug, der nach Baden zurückfuhr. Hier verlangte ein SBB-Kontrolleur eine Umtriebsentschädigung, da er für diese Strecke kein gültiges Ticket besass. Das akzeptierte der Kunde nicht: «Es war keine Straftat, sondern ein Irrtum. Dafür dürfen mich die SBB nicht büssen.»
Vor kurzem nun erstattete die SBB zusätzlich Anzeige gegen ihn «wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis». «Wir haben leider keine andere Wahl, als den Sachverhalt juristisch klären zu lassen», sagt SBB-Sprecher Roland Binz. Die Ombudsfrau für den öffentlichen Verkehr, Cornelia Füeg, spricht von einer überzogenen Reaktion: «Das war ein klarer Irrtum. In einem solchen Fall sollten die SBB auf den Zuschlag und eine Klage verzichten.»
eb

30. Mai 2007


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Im falschen Zug - Strafklage am Hals
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