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Konkubinatspaare sollten klare Verhältnisse schaffen, wenn sie gemeinsam Wohneigentum kaufen.
Eine Immobilie lässt sich zu Allein-, Gesamt- oder Miteigentum erwerben. Im Falle von Alleineigentum gehört die Liegenschaft nur einem der beiden Partner. Nur sein Name wird im Grundbuch eingetragen und der Lebenspartner hat keinerlei Mitbestimmungsrechte.
Das bedeutet, dass nur der Alleineigentümer die Schuldzinsen für die Hypotheken in der Steuererklärung abziehen kann. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Partner die Zinslast mitträgt oder ein Darlehen gewährt hat.
Finanzieren die Partner die Liegenschaft gemeinsam, emp?ehlt sich das Miteigentum. Die Immobilie gehört dann jedem Partner entsprechend seiner Investition, dem einen beispielsweise zu 75, dem andern zu 25 Prozent. Die beiden Anteile werden im Grundbuch eingetragen und können einzeln verkauft werden. Beim Gesamteigentum kann ein Partner ohne Zustimmung des andern nicht verkaufen.
Der Schuldzinsabzug bei den Steuern richtet sich nach der Eigentumsquote. Stirbt ein Partner, geht sein Eigentumsanteil an die Erben über.
30. Mai 2007 | Fredy Hämmerli
