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Wir haben im Kanton Zürich ein Haus gekauft. Die Gebäudeversicherung hat es geschätzt und einen Versicherungswert von 490 000 Franken festgelegt. Die Anlagekosten ohne Land betragen gemäss Werkvertrag aber 720 000 Franken. Kann ich die Differenz privat absichern?
Das Risiko Feuer darf im Kanton Zürich nicht durch einen privaten Versicherer abgedeckt werden. Dafür ist ausschliesslich die kantonale Gebäudeversicherung zuständig.
Die grosse Differenz zwischen der Schätzung und Ihrem angegebenen Gebäudewert ist unerklärlich. Entscheidend ist aber, dass die Schätzung im Schadenfall verbindlich ist. Bei einem Brand würde nur die Versicherungssumme erstattet. Die fehlenden 230 000 Franken für den Neubau müssten Sie selber zahlen.
Sie sollten deshalb nochmals mit der Gebäudeversicherung Kontakt aufnehmen und mit Ihren Kaufbelegen eine Erhöhung der Versicherungssumme beantragen. Mit der Vorlage des Werkvertrags haben Sie gute Chancen, dass die Gebäudeversicherung Ihr Haus höher einschätzt.
(plü)
30. Mai 2007
