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Artikel | K-Geld 3/2007

Satellitenschüssel stört uns: Was tun?

Wir haben eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Nun hat unser Nachbar am Balkongeländer eine Satellitenschüssel montiert. Wir fühlen uns dadurch gestört. Was können wir dagegen tun?

Satellitenschüssel stört uns: Was tun?

Die Aussenseite der Balkone gehört zur Fassade der Liegenschaft - und sie ist Teil des gemeinschaftlichen Eigentums. Deshalb ist grundsätzlich die Zustimmung der Stockwerkeigentümer notwendig, wenn Ihr Nachbar die Satellitenschüssel am Geländer befestigt.
Sie können aber nichts gegen die Installation machen, wenn die Mehrheit der Eigentümer mit einer Mehrheit der entsprechenden Wertanteile (Wertquote) einverstanden ist. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass Sie keinen Nachteil erleiden wie Lichtentzug und eine weniger gute Aussicht.
Ist die Schüssel sehr gross, muss Ihr Nachbar gar eine Baubewilligung einholen. Die Maximalgrösse ist kantonal geregelt.
(bf)

Mieter brauchen eine Bewilligung
Ein Mieter darf eine Satellitenanlage innerhalb seines Balkons installieren. Sobald aber die Fassade, das Fenster oder das Dach betroffen ist, braucht er dafür eine Bewilligung des Vermieters.

30. Mai 2007


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