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Artikel | K-Geld 3/2007

Kein Anspruch nach Verlust durch Risikoanlage

Wer bei hochriskanten Investitionen sein Vermögen verspekuliert, erhält von der AHV keine Ergänzungsleistungen. Das hat das Bundesgericht kürzlich entschieden.
Ein Ehepaar hatte Ende der 90er-Jahre rund 1,2 Millionen Franken an der Börse investiert. Nach dem Börsencrash zu Beginn des Jahrtausends waren die Anlagen noch 800 000 Franken wert.
Das Paar wollte den Verlust wettmachen und investierte zu diesem Zweck in Hochrisikoanlagen. Es übergab einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland praktisch das ganze liquide Vermögen einschliesslich ausbezahlter Pensionskassengelder in der Höhe von 750 000 Franken. Die Gesellschaft versprach eine Rendite von 12 Prozent jährlich.
Statt hoher Zinsen resultierte ein Totalverlust.

30. Mai 2007


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