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Mieter müssen kleine Mängel in der Wohnung selber reparieren und zahlen - sofern sie eine Folge der Abnutzung sind oder die Instandstellung um die 100 Franken kostet. Einige Beispiele:
- WC-Brillen, Duschschläuche und Dichtungen an Wasserhahnen ersetzen
- Schlösser, Scharniere von Einbauschränken erneuern
- Steckdosen, Schalter auswechseln
- Gurten/Kurbeln von Rollläden und Storen ersetzen
- Zimmeröfen und Cheminée entrussen
- Schnee und Eis auf dem Balkon wegräumen
Buchtipp
Mehr zum Thema Mängel und Reparaturen lesen Sie im 142-seitigen Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick».
Zu bestellen für Fr. 25.- (Nichtabonnenten Fr. 30.-) unter www.saldo.ch oder Tel. 044 253 90 70.
09. Mai 2007
