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Artikel | K-Tipp 8/2007

«Die Concordia nervt mich»

Die Concordia verlangt Prämien für eine Versicherung, die der Kunde kündigen wollte.
Jetzt gibt es Streit - weil das Kleingedruckte für Laien unklar ist.

«Die Concordia nervt mich»

Der Grundsatz ist klar: Wenn Versicherungen teurer werden, kann man sie kündigen. Das ergibt sich aus dem Gesetz. Die Krankenkassen haben in ihren Versicherungsbedingungen zusätzlich noch die sogenannte Prämienanpassungsklausel. Sie regelt die Modalitäten der Kündigung bei Prämienerhöhungen.

Doch bei Hans Gamma aus Brig VS gab es dennoch Streit, als er im letzten Oktober die neue Police der Concordia erhielt. Er hat drei verschiedene Krankenpflegezusätze:
- die Diversa für besondere Leistungen, wie Badekuren, Zahnbehandlung oder Brillen,
- die Natura für alternative Behandlungsmethoden und
- die Spitalversicherung PE 3 für die allgemeine Abteilung in allen Spitälern der Schweiz.
Von diesen drei Zusätzen wurde die Natura auf Anfang 2007 teurer. Gamma kündigte seine ganze Police fristgerecht auf Ende 2006 «infolge Prämienerhöhung». Denn er hatte in den Bedingungen der Concordia gelesen, bei Prämienerhöhungen könne man «die Versicherung» kündigen.


Mahnungen im Briefkasten

Doch was heisst «die Versicherung»? Die ganze Police oder nur das einzelne Versicherungsprodukt? Die Concordia akzeptiert nur die Kündigung der Einzeldeckung Natura, die beiden anderen Zusatzversicherungen laufen entgegen der Meinung des Kunden weiter - obwohl alle gemeinsam auf einer einzigen Police aufgeführt sind.

Für die verbleibenden Deckungen hat die Concordia ihrem Kunden Gamma deshalb für das Jahr 2007 Rechnungen und Mahnungen geschickt. Er erhält nun von zwei Kassen Rechnungen, weil er sich bereits anderweitig versichert hat. «Das nervt», klagt er.

Juristisch ist die Concordia wohl im Recht. Doch würde die Concordia ihre Bedingungen für die Zusatzversicherungen unmissverständlich formulieren - wie es viele andere Krankenkassen längst getan haben -, entstünden solche Streitereien erst gar nicht.

Wie zum Beispiel bei der Visana: Dort heisst es eindeutig und für Laien verständlich, bei Prämienerhöhungen könnten Versicherte den Vertrag nur «in Bezug auf den von der Änderung betroffenen Teil» kündigen. Ähnliche Bestimmungen haben etwa Atupri, Groupe Mutuel, Helsana (ab 2008), Innova, ÖKK und Swica.

Auch die KPT hält in ihren Bedingungen fest, «jeder Zusatzversicherungsvertrag» gelte «als separater Versicherungsvertrag». Bei der CSS ist der Fall ebenso klar, weil hier jedes Produkt eigene Versicherungsbedingungen hat.


Es geht auch kundenfreundlicher

Das ist die harte gesetzeskonforme Lösung - doch es gibt auch Kassen, die in diesem Punkt kundenfreundlich sind. Etwa die EGK-Gesundheitskasse: Hier kann man bei Prämienerhöhungen nicht nur «den betroffenen Versicherungszweig», sondern wahlweise auch «den ganzen Vertrag kündigen». Gleichlautende Formulierungen haben zum Beispiel Assura, Intras, Supra (nicht bei allen Produkten) und Wincare. Die Helsana wird diesen kundenfreundlichen Weg Ende 2007 verlassen.

Immerhin: Die Concordia gibt sich gnädig, wie sie dem K-Tipp versichert. Sie wird ihren Kunden Gamma wegen der ausstehenden Prämien nicht betreiben. Falls er weiterhin nicht zahlt, wird die Krankenkasse seinen Gesamtvertrag kündigen.



Kündigung beim Wechsel der Altersgruppe

Viele Prämien von Zusatzversicherungen hängen unter anderem vom Alter der Versicherten ab. Rund alle fünf Jahre wird der Tarif deshalb bei etlichen Kassen automatisch angehoben. Auch eine solche Tarifänderung berechtigt die Versicherten zur Kündigung «infolge Prämienerhöhung».

In den Versicherungsbedingungen sind zwar Prämienerhöhungen wegen des Alters meist nicht explizit erwähnt. Die Krankenkassen halten sich aber in diesem Punkt an eine Empfehlung des zuständigen Bundesamtes für Privatversicherungen aus dem Jahr 2003.

Aber: Wird eine Prämie nach einem Wohnsitzwechsel teurer, berechtigt dies in der Regel nicht zu einer Kündigung.



Unterschiedliche Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen sind abhängig vom Reglement der jeweiligen Krankenkasse. Es lohnt sich, diesen Punkt genau zu lesen.

Wenn die Prämie für das nächste Jahr gleich bleibt, ist der Kündigungstermin in der Regel Ende September. Es gibt allerdings ein paar wenige Krankenkassen (zum Beispiel die Assura), bei denen der Kündigungstermin schon Ende Juni ist. Zudem gibt es Krankenkassen mit langjährigen Verträgen (zum Beispiel Groupe Mutuel), bei denen man eine Zusatzversicherung erst nach fünf Jahren kündigen kann, falls sie nicht teurer wird.
Steigt hingegen die Prämie einer Zusatzversicherung, gelten diese Termine:
- Bei einigen Krankenkassen muss die Kündigung spätestens am
31. Dezember eintreffen.
- Bei einigen Kassen muss die Kündigung spätestens Ende November eintreffen.
- Bei einigen Kassen muss man die Kündigung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ankündigung, dass die Prämie steigt, abschicken.

Übrigens: Alle Angaben in diesem Artikel betreffen ausschliesslich die freiwilligen Zusatzversicherungen. Bei der obligatorischen Grundversicherung gelten andere Regeln.



Leistungen und Prämien vergleichen

Ankündigung: Wie im vergangenen Jahr lanciert der K-Tipp auch 2007 eine Leseraktion, mit der Sie Prämien und Leistungen der Zusatzversicherungen vergleichen können. Der Talon erscheint in Ausgabe 12/07.

25. April 2007 | Ernst Meierhofer


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